München. Um Rechtsfragen und um Vermögensdinge muss sich Cornelius Gurlitt derzeit nicht kümmern. Das erledigt nun sein vom Amtsgericht bestellter Betreuer. Der Anwalt muss jetzt die Interessen des 81-Jährigen vertreten, der mit seinem spektakulären Kunstschatz weltweit Schlagzeilen machte.
Das Amtsgericht München hat die Betreuung des Kunsthändlersohnes Cornelius Gurlitt angeordnet. Sie umfasse im wesentlichen die Vertretung gegenüber Behörden und in Strafsachen sowie die Vermögenssorge, teilte das Gericht am Mittwoch in München mit. Die Betreuung gilt zunächst bis Ende des Jahres und erfolgt mit dem Einverständnis des 81-Jährigen. Bestellt wurde dafür Rechtsanwalt Christoph Edel, der ihn bislang schon vertreten hat.
"Es ist für Herrn Gurlitt eine Umstellung gewesen, einen Betreuer in seinem Leben zuzulassen, aber er ist sicherlich erleichtert über die Hilfe, die ihm Herr Edel anbietet", sagte Gurlitts Sprecher Stephan Holzinger. Im Dezember hatte das Amtsgericht Gurlitt bereits unter vorläufige Betreuung gestellt.
Anfang 2012 hatten Steuerfahnder im Zuge von Ermittlungen in der Münchner Wohnung Gurlitts rund 1280 Kunstwerke gefunden und beschlagnahmt. Rund 500 der zum Teil sehr wertvollen Objekte stehen im Verdacht, Nazi-Raubkunst zu sein. Der Schwabinger Kunstfund kam erst im November 2013 an die Öffentlichkeit, was bundesweit und international für großes Aufsehen sorgte. Kürzlich wurde zudem bekannt, dass der 81-Jährige auch in Salzburg wertvolle Kunstwerke lagerte.
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Fall Gurlitt ist Politikum
Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt gegen Gurlitt unter anderem wegen Steuerdelikten. Seine Anwälte fordern die Kunstsammlung indes zurück. Vor zwei Wochen legten sie deshalb beim Amtsgericht Augsburg Beschwerde gegen die Beschlagnahme ein.
Inzwischen ist der Fall Gurlitt auch ein Politikum, nicht zuletzt, weil die Behörden den spektakulären Kunstfund so lange geheim gehalten hatten und sich Erben von NS-Raubkunstopfern benachteiligt sahen. Das bayerische Justizministerium räumte Fehler ein. Viel diskutiert wurde zudem ein Gesetzentwurf von Justizminister Winfried Bausback (CSU), mit dem dieser die Ansprüche rechtmäßiger Erben von NS-Raubkunst stärken will. So bemängelten etwa die Grünen, die "Lex Gurlitt" könne unangenehme Folgen für Bayerns Museen haben. (dpa)