Karlsruhe. Können Kinobesucher bald weniger deutsche Filme sehen? Diese Befürchtung haben Produzenten und Bundesregierung, sollte die Filmförderung vor Gericht kippen. Doch danach sieht es nicht aus. Geklagt haben die Betreiber von Großkinos. Sie halten die Filmförderung für entbehrlich.

Die deutsche Filmförderung steht derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand. Das Gericht verhandelt seit Dienstag darüber, ob die Filmförderungsanstalt (FFA) gegen die Verfassung verstößt. Sollte das Gericht die Filmförderung in seiner jetzigen Form kippen, fürchten Bundesregierung und Produzenten das Aus des deutschen Films. "Wenn die Beschwerdeführer sich hier durchsetzen, dann ist die Existenz der Filmförderungsanstalt beendet, und die deutsche Filmwirtschaft steht vor einem Scherbenhaufen", sagte Günter Winands, Abteilungsleiter von Kulturstaatsminister Bernd Neumann, in Karlsruhe.

Geklagt haben die Betreiber von Großkinos. Sie halten die Filmförderung in ihrer jetzigen Form für entbehrlich und wehren sich dagegen, dass sie mit Fernseh-Anstalten und DVD-Verleihern die FFA finanzieren müssen. "Die Filmförderung muss komplett anders ausgestaltet werden", sagte Claus Binder für die Kläger. Wenn die Gesellschaft kulturell wichtige Filme fördern wolle, solle sie dies mit Hilfe von Steuern machen. Die meisten der von der FFA finanzierten Filme hätten jedoch keinen Erfolg. Kinobetreiber jedoch führten Wirtschaftsunternehmen.

Richter zeigen Sympathie für Filmförderung

Winands hielt dagegen, der deutsche Film sei ein Kulturgut, das wirtschaftlich und kulturell aus Deutschland nicht wegzudenken sei. Nur mit einer Förderung hätten Filmemacher genügend Spielraum und Deutschland sei auch für internationale Co-Produktionen interessant.

"Die Filmförderung hat den deutschen Film erst dahin gebracht, wo er heute ist", sagte Produzent und Macher der "Schimanski"-Filme Georg Feil. Erfolg sei nicht vorhersehbar.

Die Richter ließen große Sympathie für die Filmförderung sowie den Willen erkennen, diese beizubehalten. Es sei doch Teil der Förderung, dass man Filme mitfinanziere, von denen man nicht wisse, ob sie erfolgreich seien, sagte etwa Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.

Ohne Filmförderung leidet die Vielfalt

"Wir brauchen den deutschen Film", sagte auch die Präsidentin der Deutschen Filmakademie, Iris Berben am Rande der Verhandlung. Ohne Filmförderung leide die Vielfalt. Ausschlaggebend für den wirtschaftlichen Erfolg sind nach Angaben der Kläger die 20 meistgesehenen Filme im Jahr. Davon seien drei bis vier deutsche Produktionen.

Ein Urteil ist in mehreren Monaten zu erwarten. Gerichtspräsident Voßkuhle sprach von einem komplexen Sachverhalt. Die Richter wollen unter anderem prüfen, ob der Bund für die gesetzlichen Regeln zur Filmförderung überhaupt zuständig ist. Filmförderung sei keine wirtschaftliche, sondern eine kulturelle Angelegenheit und damit Ländersache, argumentieren die Kläger.

Filmförderung verteilt jährlich 340 Millionen Euro

Bei der Filmförderung geht es um viel Geld. Denn die meisten deutschen Filme, seien es Außenseiterwerke oder Blockbuster, werden jährlich insgesamt mit etwa 340 Millionen Euro gefördert. Dabei wird nicht nur die Herstellung eines Filmes finanziell unterstützt, sondern auch dessen Vertrieb. Von der Gesamtförderung werden von Bundesseite je 70 Millionen vom steuerfinanzierten Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und von der Filmförderungsanstalt (FFA) getragen. Den Rest übernehmen die Länder. (dpa)