Hamburg/Düsseldorf. . Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in der kommenden Woche über deutsche Filmförderung. Iris Berben wünscht sich eine Quote für deutsche Filme im Kino: „Frankreich wäre ein Vorbild“. Dort sendet das Fernsehen mittwochs, freitags und samstags keine Spielfilme, damit die Menschen ins Kino gehen.
Am kommenden Dienstag steht beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die deutsche Filmförderung auf dem Prüfstand: Der Kino-Betreiber UCI hat gegen das seit 45 Jahren bestehende Bundesfilmfördergesetz geklagt, weil es vorsieht, dass neben Fernseh-Anstalten und DVD-Anbietern auch Kinobetreiber eine Filmabgabe zahlen müssen, die je nach Größe zwischen 1,8 und 3 Prozent des Umsatzes liegt. Das Geld, zuletzt waren es 76 Millionen Euro, wird von der Filmförderanstalt in Berlin auf Filmproduzenten und Kinos verteilt.
UCI begründet seine Klage damit, dass diese Kette fast nur amerikanische Filmproduktionen zeige und von der deutschen Filmförderung gar nicht profitiere; das andere Argument lautet, dass in Deutschland der Film als Kulturgut in die gesetzliche Hoheit der Länder falle und das Bundesgesetz dagegen verstoße.
Frankreich als Vorbild für Deutschland
Als Reaktion auf das drohende Kippen des Fördergesetzes hat Iris Berben in ihrer Eigenschaft als Präsidentin der Deutschen Filmakademie eine Quote für den heimischen Film ins Gespräch gebracht. „Eine Quote könnte der Einzigartigkeit des Kinos helfen“, sagte die Schauspielerin der Wochenzeitung „Die Zeit“.
Auch interessant
Berben verwies auf das Kinoland Frankreich, wo der Filmmarkt viel stärker gesteuert und gestützt wird. „Es gibt eine Quote für einheimische und europäische Produktionen, und am Mittwoch, Freitag und Samstag zeigen staatliche Sender keine Kinofilme, um Zuschauer vom Sofa in die Kinos zu locken.“ Solche Regelungen könnten eine Anregung für Deutschland sein.
In Fachkreisen gilt es als eher unwahrscheinlich, dass die Karlsruher Richter das Filmfördergesetz zu Fall bringen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte eine ähnliche Klage unlängst abgeschmettert, der Bundestag und die Länder (via Bundesrat) beschließen zudem alle drei bis vier Jahre eine Novellierung des Gesetzes.