Kassel. Mit weiteren Anträgen der Verteidigung ist der “Hitlergruß-Prozess“ gegen den Künstler Jonathan Meese fortgesetzt worden. Meeses Anwälte forderten unter anderem einen Gutachter. Dieser solle beweisen, dass es sich bei Meeses umstrittener Geste für einen Durchschnittsbesucher um Kunst handele.
Kann es Kunst sein, den Hitlergruß zu zeigen? Der "Hitlergruß-Prozess" gegen den Berliner Künstler Jonathan Meese in Kassel ist mit weiteren Anträgen der Verteidigung fortgesetzt worden.
Meeses Anwälte verwiesen am Montag vor dem Amtsgericht vor allem auf eine Akte der Staatsanwaltschaft Koblenz. Diese habe 2009 ein Ermittlungsverfahren gegen den umstrittenen Künstler eingestellt und einen in Remagen gezeigten Hitlergruß als Kunst anerkannt.
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Zudem beantragten die Verteidiger, dass ein Gutachten erstellt wird. Damit wollen sie beweisen, dass es sich bei Meeses umstrittener Geste auch für einen Durchschnittsbesucher um Kunst handele, hieß es. Außerdem solle sich das Gericht Meeses Internetseite ansehen, auf der er schon oft den verbotenen Gruß gezeigt hatte.
Hitlergruß war laut Meese Teil einer Performance
Meese hatte im Juni 2012 in einem Gespräch zum Thema "Größenwahn in der Kunst" die "Diktatur der Kunst" gefordert und den Arm zweimal zu der verbotenen Geste gehoben. Ihm wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Der Künstler hatte zu Prozessbeginn am 18. Juli gesagt, es sei Teil einer Kunstaktion gewesen. "Es handelt sich um eine Performance."
Meese gilt als eine der provokantesten Figuren der gegenwärtigen Kunstszene in Deutschland. Er ist vor allem für seine Installationen und Gemälde bekannt. (dpa)