Lüdenscheid.. Bei einem Umzug innerhalb von Nordrhein-Westfalen können Pkw-Halter ab 1. Juli ihr Kfz-Kennzeichen mitnehmen - auch wenn der neue Wohnsitz in einem anderen Zulassungsbezirk liegt. Das teilt die Zulassungsstelle des Märkischen Kreises mit
"Mit dieser ab 1. Juli geltenden Regelung soll den Fahrzeughaltern ermöglicht werden, auch am neuen Standort durch ihre Autonummer Heimatverbundenheit mit ihrem bisherigen Wohnsitz auszudrücken", heißt es in einer Pressemitteilung des Märkischen Kreises. Bei einem Halterwechsel bestehe diese Möglichkeit allerdings nicht. Mit dem Verkauf oder der Abmeldung des Fahrzeugs ende diese Regelung. "Dasselbe gilt, wenn das Fahrzeug abgemeldet wird. Bei der Wiederzulassung ist dann ebenfalls ein neues Kennzeichen aus dem zuständigen Bereich zuzuteilen", teilt Hendrik Klein vom Märkischen Kreis mit.
Wechselkennzeichen zum 1. Juli
Ebenfalls neu zum 1. Juli wird das Wechselkennzeichen eingeführt. Es ermöglicht den Betrieb von zwei Fahrzeugen derselben Fahrzeugklasse, die aber nicht gleichzeitig genutzt werden können. „Da sich daraus jedoch keine nennenswerten Kostenvorteile gegenüber der regulären Zulassung von zwei Fahrzeugen ergeben, erwarte ich nur eine geringe Nachfrage“, sagt Horst Peter Hohage, Fachdienstleiter im Bürgerbüro Lüdenscheid.
Als weitere Neuerung entfällt ab sofort die Rückdatierung bei verspäteter Durchführung der Hauptuntersuchung. Bisher wurde die neue Fälligkeit ab der letzten Fälligkeit berechnet. Wer also erst im Juni die Hauptuntersuchung durchführen ließ, obwohl der „TÜV“ bereits im April fällig war, bekam die neue Plakette auch nur bis April geklebt. Diese Regelung ist entfallen.
20 Prozent höhere Prüfungsgebühr
Künftig wird ab Durchführung der Hauptuntersuchung wieder der volle Zeitraum bis zur nächsten Fälligkeit gewährt. Allerdings ist bei verspäteter Untersuchung um mehr als zwei Monate mit einer intensiveren Überprüfung des Fahrzeugs zu rechnen. Das schlägt sich auch in einer um 20 Prozent erhöhten Prüfungsgebühr nieder.