Wiesbaden. Im Internet lassen sich Medikamente mit wenigen Mausklicks ganz einfach bestellen. Aber völlig risikolos ist das alles nicht. Gerade bei Arzneimitteln sollten Patienten ganz genau wissen, woher sie kommen. Dafür lohnt sich ein Blick auf das Sicherheitslogo der Online-Apotheke.
Für Patienten können gefälschte Arzneimittel lebensgefährlich sein. Gerade im Internet ist Betrug einfach - aber Verbraucher können laut dem Bundeskriminalamt mit ein paar Klicks herausfinden, ob es sich um eine seriöse Versandapotheke handelt. Denn kaufen sollten Verbraucher im Internet am besten nur Arzneimittel von Apotheken, die auch eine behördliche Erlaubnis für den Versandhandel in Deutschland haben. Sie tragen ein Sicherheitslogo des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).
Ob es echt ist, lässt sich mit einem Klick auf das Logo prüfen. Man wird automatisch auf die DIMDI-Seite geleitet und findet Informationen über die Versandapotheke. Diese Seite ist wiederum in der Regel vertrauenswürdig, wenn unter anderem der Name der Versandapotheke sowie Internetadresse, Anschrift und Kontaktdaten sowie Name und Anschrift der Zulassungsstelle und das Datum des Erlaubnisbeginns notiert sind. Außerdem gibt es zur Rückversicherung auf der DIMDI-Seite eine Liste der zugelassenen Unternehmen.
Blick auf das Impressum
Daneben rät der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) Verbrauchern, sich das Impressum anzuschauen. Es darf nicht fehlen und sollte etwa Informationen dazu geben, dass sich um eine öffentliche und nach deutschem Recht zugelassene Versandapotheke handelt oder sie durch einen in Deutschland approbierten Apotheker geführt wird. Sein Name und die zuständige Apothekenkammer sollten aufgeführt sein.
Seriöse Onlineapotheken fordern immer das Originalrezept vom Arzt ein. Sie sollten alle in Deutschland zugelassenen Arzneimittel liefern und eine Hotline mit einer deutschen Telefonnummer anbieten, die mit deutschsprachigem, pharmazeutischem Personal besetzt ist. Außerdem ein Zeichen von Seriosität: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollten zugänglich sein. (dpa)