Schwerin. Schon Anfang 2015 soll laut Ministerin Manuela Schwesig ein neues Gesetz in Kraft treten, das Arbeitnehmer stärkt, die für ihre Angehörigen eine Pflege-Tätigkeit ausüben. Für zehn Tage pro Jahr soll es demnach bald einen Rechtsanspruch auf Lohnersatzleistungen geben.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) treibt ihre Pläne für ein Familienpflegezeitgesetz voran. "Das Gesetz wird jetzt mit den Verbänden diskutiert und soll zu Beginn 2015 in Kraft treten", sagte sie der "Schweriner Volkszeitung" (Donnerstag). So sollten die Pflege von Angehörigen und der Beruf besser unter einen Hut gebracht werden können. Die Neuregelung solle für die Pflege von Eltern, Großeltern, Geschwistern, Kindern und Enkeln gelten.
Schwesig sagte dem Blatt: "Jeder Arbeitnehmer soll sich eine Auszeit von zehn Tagen im Jahr nehmen können - mit Lohnersatzleistung. Das ist eine neue Regelung analog zum Kinderkrankengeld, das ja bereits für zehn Tage pro Jahr gezahlt wird. Auf diese Leistung wird es künftig einen Rechtsanspruch geben." Die zehn Tage seien dazu gedacht, um im akuten Notfall zu helfen. "Die Kosten von ungefähr 100 Millionen Euro trägt die Pflegeversicherung", sagte Schwesig. (dpa)