Berlin. . Gesundheitsminister Gröhe (CDU) will dem Kabinett noch im Herbst ein Präventionsgesetz vorstellen. Vor diesem Hintergrund sollen alle Vorsorgeuntersuchungen auf Nutzen und Kosten überprüft werden. Auch die Leistungen der Krankenkassen werden gecheckt.
Wie sinnvoll sind Massenuntersuchungen zur Krebsvorsorge? Schadet oder nützt das Mammographie-Screening? Die Kritik an den Früherkennungs-Programmen reißt nicht ab. Gesundheitsminister Gröhe (CDU) stellt jetzt die Massentests auf den Prüfstand, sie sollen „fortentwickelt“ - einzelne im Zweifelsfall gestrichen werden.
Es geht um Brust- und Hautkrebs, um Prostata-Untersuchungen oder den allgemeinen Check-Up ab 35 Jahre: „Das meiste Früherkennungsgeschehen ist äußerst zweifelhaft“, sagt der Bremer Gesundheitsforscher Gerd Glaeske. Auch die Experten des Kölner Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit stellen viele Vorsorgeuntersuchungen in Frage.
Selbst die Ärzte wünschen sich eine Überprüfung der Screenings: „Bringt das was?“, fragt Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery und fordert, Risiken und Nutzen der Tests neu zu bewerten.
Nur sinnvolle Untersuchungen in den Leistungskatalog
Eine Arbeitsgruppe in Gröhes Ministerium soll bis zum Herbst Vorschläge machen. Fest steht: In den Leistungskatalog der Krankenkassen gehören nur solche Untersuchungen, die nach aktuellem medizinischen Stand sinnvoll sind. Sollten die Experten des Ministeriums zu dem Schluss kommen, dass die Kritik an einzelnen Screenings berechtigt ist, müssten sie gestrichen werden.
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„Nach zehn Jahren Mammographie-Screening müssen wir gucken, wo es Risiken und Probleme gibt - etwa durch die Strahlenbelastung“, so der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn gegenüber dieser Redaktion. Der grundsätzliche Anspruch auf eine Brust-Untersuchung, so Spahn, bleibe aber bestehen. „Wir wollen in Zukunft sogar mehr und bessere Vorsorge.“ Zum Beispiel beim Darmkrebs, wo gezielt jüngere Risikopatienten eingeladen werden sollten.
Trimm dich“-Bewegung von 1970 als Vorbild
Der kritische Blick auf die Regeluntersuchungen ist Teil der Debatte um eine neues Präventionsgesetz: Noch in diesem Jahr will der Minister den Entwurf ins Kabinett bringen. Das neue Präventionsgesetz soll unter anderem die Kassen verpflichten, mehr Geld für die Gesundheitsvorsorge auszugeben. Die Pro-Kopf-Ausgaben seien oft lächerlich gering: Für betriebliche Vorsorge etwa zahlten einige Kassen monatlich nur 20 Cent pro Versichertem. Viele Gesundheitskampagnen seien kaum mehr als Kassen-Marketing. Der Versicherte belege einen Diät-Kochkurs, bekomme eine Sporttasche geschenkt - und fertig.
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Denkbar ist, dass die Kassen künftig einen Teil ihres Präventionsbudgets in einen gemeinsamen Topf geben, der von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für bundesweite Kampagnen und Angebote genutzt wird. Zum Beispiel im Bereich Fitness: Statt unbekannter Einzelangebote, könnte die BZgA ein zentrales Programm fördern - nach dem Vorbild der beliebten „Trimm dich“-Bewegung von 1970.