Köln. Auch bei der Arbeit kann es vorkommen das Beschäftigte einen Notruf entsenden müssen. Der TÜV Rheinland sagt, wie sich Mitarbeiter bei einem Notfall in der Firma verhalten sollen. Dabei ist es wichtig erst die 112 zu wählen und dann den betriebseigenen Ersthelfer zu zu rufen

Der Kollege sackt plötzlich in sich zusammen, wird bewusstlos oder stürzt und blutet stark: In solchen Notfällen ist es wichtig, dass Arbeitnehmer besonnen handeln. Als erstes sollten sie einen Notruf über 112 absetzen, sagt Werner Lüth. Er ist Sicherheitsingenieur und Leiter des Fachgebiets Arbeitssicherheit beim TÜV Rheinland. In der Regel sind dann spätestens innerhalb von zehn Minuten Rettungssanitäter vor Ort. Bei dem Notruf ist es wichtig, so lange am Telefon zu bleiben, bis das Gegenüber sagt: "Sie können jetzt auflegen", erklärt Lüth.

Oft seien Beschäftigte so aufgeregt, dass sie vorschnell das Gespräch wegdrücken. Beschäftigte sagen etwa nur: "Herr Müller hat einen Herzinfarkt" und nennen den Firmennamen. Die Sanitäter müssen dann erst selbst herausbekommen, wie zum Beispiel die Adresse der Firma ist.

Als nächstes rufen Beschäftigte dann am besten den Ersthelfer. Solche Personen muss es in jeder Firma mit mindestens zwei Mitarbeitern geben. Das sind Arbeitnehmer, die in zweitägigen Lehrgängen in Erster Hilfe geschult wurden. Bis Hilfskräfte eintreffen, sollten Beschäftigte dann selbst so gut es geht Erste Hilfe leisten. So könnten sie betroffene Kollegen etwa in die stabile Seitenlage bringen. (dpa)