Berlin. Arbeitnehmer haben bei heißen Temperaturen nur selten einen Anspruch auf hitzefrei. Denn grundsätzlich darf der Arbeitgeber entscheiden, wo und wann er seine Mitarbeiter einsetzt. Die Gesundheit der Mitarbeiter muss dabei berücksichtigt werden: Gerade bei Schwangeren können Ausnahmen gemacht werden.
Steigen draußen die Temperaturen, wird es in manchen Büros unerträglich heiß. Viele Arbeitnehmer wünschen sich nun hitzefrei - doch einen Anspruch haben sie nur in den seltensten Fällen, sagt Hans Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Grundsätzlich dürfe der Arbeitgeber bestimmen, wann und wo seine Mitarbeiter im Einsatz sind. Dabei hat er allerdings die gesundheitlichen Interessen seiner Angestellten zu berücksichtigen. Wer zum Beispiel schwanger ist oder eine Herz-Kreislauf-Erkrankung hat, bei dem kann es unzumutbar sein, in sehr warmen Büros zu sitzen. In solchen Fällen kann der Mitarbeiter "hitzefrei" bekommen. (dpa)