Berlin. . Ob im Büro oder draußen: Arbeitnehmer haben ein Recht auf Schutz vor Hitze. Kann der Arbeitgeber diesen Anspruch nicht erfüllen, dürfen Beschäftigte sich an heißen Tagen freistellen lassen. So etwas wie Hitzefrei gibt es rein rechtlich jedoch nicht.

Wenn die Sommer-Temperaturen unaufhaltsam klettern, geben viele Schulen hitzefrei. Im Berufsleben gibt es das nicht. Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten aber auch nicht schutzlos der Hitze aussetzen.

Welche Vorschriften gibt es für Temperaturen am Arbeitsplatz?

Nach der Arbeitsstätten-Regelung soll die Temperatur in Arbeitsräumen grundsätzlich nicht über 26 Grad Celsius liegen. In besonderen Fällen, zu denen auch Sommertage zählen, müssen Beschäftigte aber auch bei Temperaturen von bis zu 35 Grad und mehr arbeiten. Der Arbeitgeber muss dann allerdings Schutzmaßnahmen ergreifen.

Wie müssen Beschäftigte geschützt werden?

Nach der Arbeitsstätten-Richtlinie müssen die Firmen an Fenstern, Oberlichtern oder Glaswänden einen Schutz vor der direkten Sonneneinstrahlung anbringen. Dies können etwa Jalousien sein. Falls es trotzdem unerträglich heiß bleibt, sollten Beschäftigte ihren Chef darauf hinweisen oder den Betriebsrat einschalten.

Was machen Schwangere?

Schwangere, stillende Mütter oder Mitarbeiter, die mit einem Attest gesundheitliche Probleme belegen können, können vom Arbeitgeber die Einhaltung bestimmter Raumtemperaturen verlangen. Falls der Arbeitgeber nicht für Kühlung sorgen kann, haben sie ein Recht auf Freistellung an den extrem heißen Tagen.

Wie schützen sich Menschen in Außenberufen?

Draußen arbeitende Menschen müssen vor direkter Sonne geschützt werden. Dazu können Arbeitgeber etwa Sonnensegel spannen oder Schutzkleidung wie Mützen bereitstellen. Auch eine Sonnencreme mit einem hohen Lichtschutzfaktor oder kostenloses Wasser sollten gestellt werden. Um die Augen zu schützen, sollten die Beschäftigten Sonnenbrillen tragen - langfristig droht sonst grauer Star.

Was ist bei zu hoher Ozonbelastung?

Falls die Ozonwerte überschritten oder Sommersmog gemeldet wird, müssen Firmen den Empfehlungen der Behörden folgen. Insbesondere müssen schwere Arbeiten dann begrenzt werden. Das Umweltbundesamt liefert Messdaten und Verhaltenshinweise.

Können Arbeitszeiten angepasst werden?

Falls es vom Betrieb her möglich ist, empfiehlt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine Anpassung der Arbeits- und Pausenzeit an die Hitze. So können Arbeiten in den kühleren frühen Morgen oder späten Abend verlegt werden - dies kann auch im Büro sinnvoll sein. Außerdem sollte es mehrere zusätzliche kurze Pausen geben, die in kühleren Bereichen verbracht werden.

Was kann präventiv gemacht werden?

Die Hitze lässt sich nicht vermeiden - wohl aber ein zu sorgloser Umgang damit. Firmen sollten ihre Mitarbeiter schulen. Darin sollte es nicht nur um das richtige Verhalten bei Hitze gehen, sondern auch um Erste Hilfe im Fall von Hitzeerkrankungen wie einem Sonnenstich. (AFP)