Düsseldorf. Krebserkrankungen haben in der EU im Jahr 2009 volkswirtschaftliche Kosten von insgesamt 126 Milliarden Euro verursacht. Das besagt eine Studie der Universität Oxford und des King's College London. In manchen Ländern könnte eine bessere Verteilung von Forschungsgeldern die Überlebensraten erhöhen.

Krebskrankheiten verursachen in den 27 Staaten der Europäischen Union laut einer britischen Studie jährlich Kosten von mehr als 120 Milliarden Euro. Für die Studie, deren Ergebnisse in der jüngsten Ausgabe des Fachblatts "The Lancet" veröffentlicht werden, zogen die Forscher Informationen aus 150 verschiedenen Quellen zu Rat, die sich alle auf das Jahr 2009 bezogen. Vollständige Zahlen für spätere Jahre waren nicht verfügbar.

Den Forschern ging es darum, nicht nur die direkten Kosten von Krebserkrankungen im Gesundheitssystem zu erfassen, sondern auch indirekte Kosten wie zum Beispiel das Fernbleiben betreuender Angehöriger der Krebskranken vom Arbeitsplatz. Es ergab sich, dass die direkt im Gesundheitssystem anfallenden Kosten in den EU-Staaten bei 51 Milliarden Euro lagen, die Gesamtkosten der Krebserkrankungen jedoch 126 Milliarden Euro ausmachten. 60 Prozent der wirtschaftlichen Auswirkungen von Krebs fielen also nicht im Gesundheitswesen an, sondern etwa durch verfrühtes Ausscheiden aus dem Arbeitsleben oder durch Folgewirkungen bei Angehörigen.

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Der von Angehörigen von Krebskranken erbrachte Aufwand wird in der Studie auf drei Milliarden Pflegestunden pro Jahr veranschlagt. Die Ausgaben für Krebsbehandlungen fallen in den einzelnen EU-Staaten sehr unterschiedlich aus. Im EU-Schnitt kamen die Forscher auf einen Wert von 102 Euro, für Rumänien auf 52 und für Deutschland auf 171 Euro. Der Vergleichswert für die USA liegt der Studie zufolge bei knapp 200 Euro.

NRW verschärft Regeln für Krebsregister

Ärzte, die ihren Meldepflichten an das nordrhein-westfälische Krebsregister nicht nachkommen, müssen künftig mit bis zu 50 000 Euro Bußgeld rechnen. Eine entsprechende Gesetzesänderung soll nach dem Willen der rot-grünen Landesregierung am Mittwoch im Düsseldorfer Landtag verabschiedet werden. Die Sanktionsmöglichkeit sei nötig, um Ärzte verfolgen zu können, die von ihnen diagnostizierte Ersterkrankungen bei Krebspatienten vorsätzlich oder fahrlässig nicht vollständig melden, erläuterte das Gesundheitsministerium auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa.

Diese Meldepflicht war mit dem 2005 vom Landtag verabschiedeten Krebsregistergesetz verankert worden. Das Krebsregister erfasst, speichert und interpretiert Informationen zu Krebserkrankungen. Damit ist eine landesweite Datenbasis über die Häufigkeit, regionale Verbreitung, Überlebensraten und Trendentwicklungen bestimmter Krebsarten geschaffen worden. Ziel ist es, Prävention und Versorgung Krebskranker ebenso wie die Forschung zu verbessern.

Krebs ist nach den Herz-Kreislauferkrankungen die zweithäufigste Todesursache

Aussagekräftig sei das Register aber nur, wenn möglichst vollständig und flächendeckend gemeldet werde, stellt die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf fest. "Bisher gibt es jedoch eine Vielzahl von Einrichtungen, die der Meldepflicht nicht nachkommen." Um die Zahl der Gesetzesverstöße zu verringern, sei eine Vorschrift nötig, um dies als Ordnungswidrigkeit ahnden zu können. Die Zuständigkeit soll auf die Bezirksregierungen übertragen werden. Die Zahl der bisherigen Ausfälle sei nicht erfasst, teilte das Ministerium mit.

Krebs ist nach den Herz-Kreislauferkrankungen die zweithäufigste Todesursache. Allein in NRW erkranken jährlich rund 100 000 Menschen neu an Krebs - Tendenz steigend. Statistisch wird nach Angaben der Krebsgesellschaft fast jeder zweite Mensch in NRW im Laufe seines Lebens mit Krebs konfrontiert. Hochrechnungen des Epidemiologischen Krebsregisters NRW zufolge leben hier mehr als 400 000 Menschen mit einer Krebserkrankung, deren Diagnose bis zu fünf Jahre zurückliegt.

Im April ist das Krebsfrüherkennungs- und registergesetz in Kraft getreten. Alle Bundesländer sind danach verpflichtet, bis Ende 2017 ein flächendeckendes klinisches Krebsregister zu etablieren. Das neue Register soll - anders als das Epidemiologische Krebsregister - nicht nur erfassen, wie viele Krebsfälle wo auftreten, sondern auch, wer wie behandelt worden ist und welche Ergebnisse die Behandlung hatte.