Düsseldorf. .

Ärzte, die ihren Meldepflichten an das nordrhein-westfälische Krebsregister nicht nachkommen, müssen künftig mit bis zu 50 000 Euro Bußgeld rechnen. Eine entsprechende Gesetzesänderung soll nach dem Willen der rot-grünen Landesregierung am Mittwoch im Düsseldorfer Landtag verabschiedet werden. Die Sanktionsmöglichkeit sei nötig, um Ärzte verfolgen zu können, die von ihnen diagnostizierte Ersterkrankungen bei Krebspatienten vorsätzlich oder fahrlässig nicht vollständig melden, erläuterte das Gesundheitsministerium. Diese Mel­depflicht war mit dem 2005 vom Landtag verabschiedeten Krebsregistergesetz verankert worden.

Das Krebsregister erfasst, speichert und interpretiert Informationen zu Krebserkrankungen. Damit ist eine landesweite Datenbasis über die Häufigkeit, regionale Verbreitung, Überlebensraten und Trendentwicklungen bestimmter Krebsarten geschaffen worden. Ziel ist es, Prävention und Versorgung Krebskranker ebenso wie die Forschung zu verbessern.

Aussagekräftig sei das Register aber nur, wenn möglichst vollständig und flächendeckend gemeldet werde, stellt die Landesregierung fest. „Bisher gibt es jedoch eine Vielzahl von Einrichtungen, die der Meldepflicht nicht nachkommen.“ Um die Zahl der Gesetzesverstöße zu verringern, sei eine Vorschrift nötig, um dies als Ordnungswidrigkeit ahnden zu können. Die Zuständigkeit soll auf die Bezirksregierungen übertragen werden. Die Zahl der bisherigen Ausfälle sei nicht erfasst, teilte das Ministerium mit.

Krebs ist nach den Herz-Kreislauferkrankungen die zweithäufigste Todesursache. Allein in NRW erkranken jährlich 100 000 Menschen neu an Krebs – Tendenz steigend. Statistisch wird nach Angaben der Krebsgesellschaft fast jeder zweite Mensch in NRW im Laufe seines Lebens mit Krebs konfrontiert.

Hochrechnungen des Epidemiologischen Krebsregisters NRW zufolge leben hier mehr als 400 000 Menschen mit einer Krebserkrankung, deren Diagnose bis zu fünf Jahre zurückliegt.