Bonn. Betrunken Fahrrad zu fahren gilt offenbar für viele Deutsche als Kavaliersdelikt. Laut einer Ipsos-Statistik würde rund jeder fünfte Befragte nach drei oder mehr Gläsern Bier noch seinen Drahtesel für die Heimfahrt nutzen. Dabei drohen auch Radfahrern Bußgelder oder Strafanzeigen.

Viele Radfahrer unterschätzen die Wirkung von Alkohol. So schwingt sich jeder fünfte Radler (20,2 Prozent) auch nach drei oder mehr Gläsern Bier auf den Sattel. Das geht aus einer repräsentativen Ipsos-Umfrage unter 2000 Personen ab 16 Jahren im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) hervor. Der Anteil der Männer ist dabei höher: Mehr als jeder Vierte (28,5 Prozent) hat nichts dagegen einzuwenden, nach so einer Menge Bier noch Rad zu fahren.

Nach ein oder zwei Gläsern (0,3 Liter) würde gut jeder Vierte (28 Prozent) unter allen Radfahrern noch in die Pedale treten. Dabei vermindert sich schon ab 0,3 Promille die Sehleistung, Konzentration und Aufmerksamkeit lassen nach, und die Risikobereitschaft steigt, warnt Sven Rademacher vom DVR.

Ab 1,6 Promille fahruntüchtig

Ab 0,5 Promille ist die Sehleistung schon um 15 Prozent verringert, und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Ab 0,8 Promille setzt der Tunnelblick ein, die Konzentration ist stark eingeschränkt, und die Reaktionszeit verlängert sich um etwa 30 bis 50 Prozent.

"Ab 1,0 Promille spricht man schon von einem Rauschstadium", erklärt Rademacher. Laut gängiger Rechtspraxis liegt die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. "Da ist man als normal trinkender Mensch schon ordentlich knülle."

Besser öffentliche Verkehrsmittel nutzen

Wie hoch die Promillezahl für den Einzelnen nach ein paar Gläsern Bier ist, lasse sich nicht pauschal beantworten, so Rademacher. Das hänge von vielen Faktoren ab, zum Beispiel der Verträglichkeit von Alkohol oder wie viel vorher gegessen wurde.

Wer als Radfahrer betrunken erwischt wird, dem drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Verschuldet der Radler unter Alkoholeinfluss einen Unfall, kann das für ihn strafrechtliche Konsequenzen haben, sagt Rademacher. Er rät, nach Alkoholkonsum auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen oder sich in einer Gruppe auf einen Autofahrer zu einigen, der komplett nüchtern bleibt. (dpa)