Düsseldorf. Die Verbraucherzentrale rät schwerhörige Kassenpatienten dazu mit der Anpassung eines digitalen Hörgeräts abzuwarten. Ab November ist der Festbetrag fast doppelt so hoch, die die Krankenkassen als Zuschuss zahlen. Es wurde sich auf einen Betrag von 785 Euro geeinigt.
Schwerhörige Kassenpatienten sollten mit der Anpassung eines digitalen Hörgeräts bis Mitte Oktober abwarten, wenn sie nicht unbedingt sofort eine neue Hörhilfe benötigen. Denn ab 1. November ist der Festbetrag fast doppelt so hoch wie bisher, den die gesetzlichen Krankenkassen als Zuschuss zu einem Hörgerät zahlen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen habe sich auf einen Betrag von rund 785 statt bisher 421 Euro geeinigt. Die einzelnen Kassen müssen allerdings mit ihren jeweiligen Vertragspartnern, den einzelnen Hörgeräteakustikern, noch die genaue Höhe aushandeln. Anders als bislang zahlen die Kassen künftig die begleitende Nachsorge zusätzlich - diese war bisher im Festbetrag enthalten.
Hörgerät nur auf Rezept
Ein Hörgerät bekommen Kassenpatienten beim ersten Mal nur auf Rezept, nachdem ein Ohrenarzt sie untersucht hat. Anschließend sollten sie sich bei ihrer Kasse erkundigen, welche Hörgeräteakustiker Vertragspartner der Kasse sind. Am besten vergleichen sie die Angebote von mindestens zwei dieser Anbieter, rät die Verbraucherzentrale. Ist die Entscheidung auf einen gefallen, legt dieser einen Kostenvoranschlag für eine geeignete Hörhilfe vor. Erst wenn die Kasse darauf hin schriftlich zusagt, kann der Patient sicher sein, dass die Kasse den Festbetrag zahlt.
Nach Angaben der Verbraucherschützer liegt es bei den Akustikern, welche Modelle sie als Kassengerät führen. Sie seien verpflichtet, einige Geräte vorzuhalten, deren Preis der Höhe des Festbetrags entspricht. Abhängig vom Hörproblem und persönlichen Bedarf des Versicherten kann die Hörhilfe aber auch deutlich teurer sein. Nur wenn diese medizinisch erforderlich ist, zahlt die Kasse auch diese. In der Regel müssen Versicherte außerdem einen Eigenanteil von zehn Euro je Gerät zahlen. Für auftretende Reparaturen kommt die Kasse auf. (dpa)