Henstedt-Ulzburg. Hochwasserschäden müssen unmittelbar der Versicherung gemeldet werden. Da Betroffene nachweisen müssen, dass tatsächlich Wasser Verursacher der Schäden ist, empfiehlt der Bund der Versicherten (BdV) nicht sofort mit dem Aufräumen zu beginnen, sondern Beweise zu sichern.
Hochwasserschäden müssen Betroffene ihrer Versicherung melden. Und sie müssen nachweisen, dass tatsächlich das Wasser die Ursache dafür war. Deshalb sollten sie beschädigte Gegenstände nicht sofort wegwerfen, sondern besser erst einmal zur Seite räumen, rät Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).
"Wenn man in seinem Aufräumwahn alles schon wegschmeißt, hat man natürlich ein Problem." Können die Schäden nicht unrepariert bleiben, sollte der Besitzer sie fotografieren oder filmen. Nachbarn könnten als Zeugen dienen.
Unmittelbar der Versicherung melden
Bei Hochwasser, wie derzeit nach dem anhaltenden Regen in vielen Teilen Deutschlands, müssen Betroffene die Schäden am Haus oder auf dem Grundstück unmittelbar der Versicherung melden. Machen sie das schriftlich, sollten sie ein Einschreiben mit Rückschein nutzen, rät der (BdV). "Denn Sie müssen auch beweisen, dass Sie die Schäden so schnell wie möglich gemeldet haben", sagt Boss. Ein Telefonanruf sei im Zweifelsfall schwer nachzuweisen.
Boss weist darauf hin, dass der Versicherungsnehmer immer auch eine Schadenminderungspflicht hat. "Ich darf auch nicht ganz ruhig zusehen, wie weiter Wasser in mein Haus fließt." Er muss etwa zerbrochene Fenster abdichten oder Hausrat im Keller in Sicherheit bringen, wenn das ohne Gefahr möglich ist.
Erweiterung des Schutzes auf Elementarschäden
Die Hausratversicherung kommt für alle Schäden an beweglichen Gegenständen im Haus auf. "Das ist grob gesagt alles, was man bei einem Umzug mitnehmen kann." Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden am Gebäude wie durchnässte Mauern.
Allerdings müsse der Versicherungsnehmer bei beiden Verträgen eine Erweiterung des Schutzes auf Elementarschäden vereinbart haben, damit die Versicherung bei Hochwasser zahlt. Dafür sei in der Regel ein separater Zusatzvertrag nötig, sagt Boss. (dpa)