Essen. Hochwasser bringt neben zahlreichen Schäden an Häusern und Grundstücken der Anwohner auch bürokratische Schwierigkeiten mit sich. Denn wie verhält man sich nach einem erlittenem Hochwasserschaden richtig? Was es zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

Rund um den Jahreswechsel traten deutschlandweit wieder zahlreiche Flüsse über die Ufer. Leidtragende waren vielfach die Anwohner. Was müssen diese beachten, wenn Hochwasser zu Schäden am Haus und Grundstück führt?

Unmittelbar der Versicherung melden

Zunächst sollten sie das unmittelbar der Versicherung melden. Beschädigte Gegenstände sollten zum Schadensnachweis aufbewahrt werden, raten Verbraucherschützer. Ist dies nicht möglich, sollten die Schäden fotografiert oder gefilmt werden. Ist das Gebäude beschädigt, ist es zudem ratsam, die Nachbarn als Zeugen ein Protokoll anfertigen zu lassen.

Der Liste der beschädigten Gegenstände sollten idealerweise Einkaufsbelege beigelegt werden. Sind diese nicht mehr vorhanden, muss das Protokoll aus dem Gedächtnis ergänzt und Anschaffungszeitpunkt sowie ungefähren Neupreis angegeben werden. Von den Papieren sollte vor dem Absenden eine Kopie für die eigenen Unterlagen gemacht werden.

Gesonderte Klausel nötig

Aber welche Versicherung zahlt überhaupt? Die Hausratversicherung kommt etwa dafür auf, wenn das Wasser ins Haus eingedrungen ist und die Möbel beschädigt hat. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden am Gebäude wie durchnässte Mauern.

Allerdings müssen die Verträge dazu eine Elementarschadensklausel beinhalten. Diese muss beim Vertragsabschluss gesondert vereinbart werden. (dpa/tk)