Essen. Für viele Pflegebedürftige wird ihre Behandlung teurer. Pflegedienstleister geben ihre “Ausbildungsumlage“ in Preiserhöhungen an ihre Kunden weiter. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich vom Pflegedienst errechnen zu lassen, wie sich die Preiserhöhung auf den Einzelfall auswirkt.

Vielen Pflegebedürftigen sind in diesen Tagen Schreiben ihres Pflegedienstes ins Haus geflattert, in denen Preiserhöhungen wegen einer neuen „Ausbildungsumlage“ angekündigt werden.

„Nach einem Beschluss des NRW-Landtags sollen damit alle Pflegeeinrichtungen die Finanzierung von Ausbildungsplätzen für dringend benötigte Pflegekräfte gleichmäßig schultern“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Zwar müssen ambulante Pflegedienste wie Pflegeheime ihre Preise deshalb nicht zwangsläufig erhöhen. Stichprobenanfragen bei Anbieterverbänden haben allerdings ergeben, dass die meisten Pflegedienstleister die Kosten an ihre Kunden weiterreichen.

Die Preiserhöhung ab dem 1. Juli müssen ambulante Pflegedienste bis zum 15. Juni 2012 schriftlich angekündigt haben, Pflegeheime mindestens vier Wochen im Voraus. Werden die Fristen verpasst, wird die Erhöhung erst im nächsten Monat fällig.

Preisänderungen beim Jahreswechsel

Die Höhe der Ausbildungsumlage wird zukünftig jedes Kalenderjahr neu berechnet. Kunden müssen sich also immer zum Jahreswechsel auf Preisänderungen einstellen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich vom Pflegedienst ausrechnen zu lassen, wie sich die Preiserhöhung im Einzelfall auswirkt und ob für bestimmte Leistungen jetzt aus eigener Tasche bezahlt werden muss.

Verbrauchertelefon NRW:

  • 0900-1 89 79 64 (1,86 Euro/Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend), dienstags 10 bis 12 Uhr
  • www.vz-nrw.de