Essen. In vielen Fällen lohnen sich für gesetzlich Versicherte bestimmte private Zusatzversicherungen. Beispielsweise hat ein gesetzlich Versicherter mit einer Krankenhauszusatzversicherung einen Anspruch auf ein Ein- oder Zweibettzimmer sowie auf eine Chefarzt-Behandlung. Und mehr. Ein Überblick.

Als Kassenpatient ins Einbett-Zimmer mit Chefarzt-Betreuung? Beim Zahnersatz anstelle der Regelversorgung mit Kronen und Brücken eine mit hochwertigen Implantaten? Oder ein Zuschuss für die Behandlung beim Heilpraktiker oder die neue Brille? Mit einer privaten Zusatzversicherung sind solche Leistungen über den gesetzlichen Versicherungsschutz hinaus durchaus möglich. Und: Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten die Möglichkeit, solche Tarife zu meist günstigen Konditionen abzuschließen.

Krankenhauszusatzversicherung

Aus Sicht des Bundes der Versicherten macht dabei vor allem die Krankenhauszusatzversicherung Sinn. Denn gesetzlich Versicherte werden im Krankenhaus meist in ein Mehrbettzimmer untergebracht. Wer hingegen im Ein- oder Zweibettzimmer gesund werden will, kann mit einer speziellen Krankenhauszusatzversicherung dafür sorgen, dass die höheren Kosten übernommen werden. Auch für den, der in ein das Krankenhaus frei wählen will, kann sich diese Versicherung auszahlen. Dafür sollte man aber darauf achten, dass die Versicherung die Differenzkosten erstattet, wenn man nicht die geeignete, nächsterreichbare oder vom Arzt vorgeschlagene Klinik aufsucht.

Und nicht zuletzt profitiert man meist auch von einer Chefarzt-Behandlung. Wichtig: Bei Vertragsabschluss darauf achten, dass die Kosten auch über den 3,5-fachen Höchstsatz hinaus gezahlt werden. Sonst kann die Chefvisite schnell sehr teuer werden.

Hochwertiger Zahnersatz

Für ebenfalls lohnend halten die Verbraucherschützer eine Zusatzversicherung im Bereich Zahnersatz. Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen festen Zuschuss für die Regelversorgung mit beispielsweise einfachen Kronen, Brücken oder Prothesen.

Wer hingegen auf eine höherwertige Dentalleistung, etwa mit Gold- und Keramikkronen, Implantaten oder Inlays Wert legt, muss Zuzahlungen aus eigener Tasche leisten. Diese Kosten können aber auch von einer Zahnzusatzversicherung übernommen werden. Allerdings können in Kombination mit den GKV-Zuschüssen nur bis zu 80 Prozent erstattet werden. Ein Restbetrag bleibt also trotzdem übrig. Wichtig ist bei Vertragsabschluss auch hier die Honorarfrage: Werden Zahnarzthonorare mindestens bis zum Höchstbetrag der Gebührenordnung für Zahnärzte (3,5-facher Satz) übernommen oder nur bis zum Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz).