Brüssel. .

Abtasten, durchleuchten, Schuhe ausziehen - an Flughäfen wird viel Aufwand für die Sicherheit betrieben. Doch nicht alle Maßnahmen sollte der Fluggast bezahlen, findet das Europaparlament. Und will Sicherheitsmaßnahmen, die über Mindeststandards hinausgehen, den Mitgliedsstaaten aufbürden.

Wer ein Flugticket kauft, bezahlt mehr als die Beförderung: Im Preis enthalten sind Flughafengebühren, Treibstoff, Personalkosten – und Sicherheitsmaßnahmen. Für letztere sollten Passagiere jedoch nur begrenzt zur Kasse gebeten werden, verlangt das Europaparlament.

Alle Maßnahmen, die über europäische Mindeststandards hinausgehen, sollen die Mitgliedsstaaten nach dem Willen der Abgeordneten selbst zahlen. Die EU schreibt beispielsweise vor, dass Handgepäck durchsucht oder durchleuchtet wird, ebenso obligatorisch ist für Passagiere der Gang durch den Metalldetektor oder das Abtasten.

„Es ist unanständig, Flugpassagiere doppelt bezahlen zu lassen“

Länder jedoch, die – wie die Niederlande und Großbritannien – Fluggäste zusätzlich durch den umstrittenen Körperscanner schleusen, sollen die Kosten dafür nach dem Willen der Parlamentarier nicht an die Reisenden weitergeben dürfen. „Es ist unanständig, Flugpassagiere doppelt bezahlen zu lassen, indem man ihnen auch noch Gebühren für die Luftsicherheit anlastet“, sagt etwa der deutsche CSU-Abgeordnete Markus Ferber nach der EP-Abstimmung am gestrigen Mittwoch.

Derzeit fallen im Durchschnitt pro Flug und Passagier acht bis zehn Euro für die Sicherheit an. Die Grundsatzfrage, ob es Aufgabe des Staates ist, für Sicherheit am Flughafen zu sorgen, ist bisher europaweit nicht einheitlich geklärt. Das Brüsseler Parlament rechnet deshalb mit Widerstand in den Mitgliedsstaaten.