Frankfurt/Main. .

Die Gesundheitsminister der Länder streben eine Neuregelung der Organspende an. Jeder Bürger soll sich einmal im Leben entscheiden müssen, ob er im Todesfall zur Organspende bereit ist oder nicht oder auch keine Festlegung dazu treffen will.

Die Gesundheitsminister der Länder haben sich bei der Organspende für die sogenannte Erklärungslösung ausgesprochen. Jeder Bürger solle sich einmal im Leben entscheiden müssen, ob er im Todesfall zur Organspende bereit ist oder nicht oder auch dazu keine Festlegung treffen will, beschlossen die Länderressortchefs am Donnerstag auf ihrer Konferenz in Frankfurt am Main. Die Entscheidung fiel einstimmig. Zugleich forderte die Gesundheitsministerkonferenz, den Krankenhäusern Mehraufwendungen für den Kampf gegen die Ehec-Darminfektiion zu erstatten.

Der Konferenzvorsitzende und hessische Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) nannte die derzeitige Rechtslage bei der Organspende nicht befriedigend. Viel zu viele Patienten warteten zu lange auf ein Spenderorgan, und es gebe unnötige Todesfälle wegen der langen Wartezeit. Umfragen zufolge seien viel mehr Menschen bereit, im Todesfall ein Organ zu spenden, als tatsächlich einen Spenderausweis hätten. Mit dem Votum für die sogenannte Erklärungslösung hätten die Minister jetzt ein klares Signal ausgesendet, dass sich hier etwas ändern müsse.

Grüttner selbst und seine Ministerkollegen aus Bayern, Sachsen-Anhalt und dem Saarland wollten in dieser Frage eigentlich noch einen Schritt weiter gehen. In einer Protokollnotiz sprachen sie sich für die sogenannte erweiterte Widerspruchslösung aus. Diese sieht vor, dass als Organspender nach dem ärztlich festgestellten Hirntod gelten kann, wer dem nicht ausdrücklich widersprochen hat, wobei allerdings die Angehörigen auch ein Widerspruchsrecht haben. Grüttner betonte aber, im Interesse einer gemeinsamen Lösung hätten er und seine drei Amtskollegen letztlich doch für die Erklärungslösung gestimmt.

Diese unterstützte ausdrücklich auch die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Malu Dreyer für die SPD-regierten Länder. Es sei jedem Menschen zuzumuten, sich einmal im Leben zu dieser Frage zu entscheiden. Das entspreche sowohl dem Schutz der Persönlichkeitsrechte als auch der Verantwortung.

Lob für Ehec-Krisenmanagement

Grüttner betonte, neben einer Gesetzesänderung müssten aber auch organisatorische Voraussetzungen zur besseren Versorgung der Patienten mit Organspenden geschaffen werden. So forderten die Minister, in jedem Krankenhaus mit einer Intensivstation mindestens einen Arzt als Transplantationsbeauftragten zu ernennen.

Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz lobte erneut das Krisenmanagement bei der Bekämpfung der Ehec-Infektion. Sowohl die Länder als auch die Kliniken untereinander hätten dabei gut zusammengearbeitet. Es müsse aber sichergestellt werden, dass die Krankenhäuser nicht auf den zusätzlichen Kosten dafür sitzen blieben. Vor allem Kliniken, die über Gebühr mit der Behandlung von Ehec-Patienten belastet seien und dabei hervorragende Arbeit leisteten, dürften nicht im Nachhinein dafür bestraft werden.

Nach geltender Rechtslage müssten die Krankenkassen nur 35 Prozent mehr Kosten tragen als im Budget bewilligt. Die Minister erwarteten aber Nachverhandlungen darüber bis zum Jahresende. Sollten diese kein zufriedenstellendes Ergebnis haben, würden sie sich noch einmal mit diesem Thema befassen und auch mögliche Gesetzesänderungen prüfen. Laut Grüttner hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), der zeitweise an der Konferenz in Frankfurt teilnahm, in diesem Punkt grundsätzliche Unterstützung zugesagt.

Außerdem gab die Gesundheitsministerkonferenz ein Gutachten zur Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung, also einer besseren Betreuung Sterbender, in Auftrag und forderte eine Rücknahme des 20-prozentigen Honorarabschlags für Operationen von Belegärzten in Krankenhäusern auf dem Lande. (dapd)