Berlin. . Am Mittwoch tritt eine rechtliche Neuerung in Kraft, die zulässt, dass in Deutschland Cannabis-haltige Medikamente verschrieben werden. Besonders Patienten mit chronischen Schmerzen sollen davon profitieren.

Cannabis-haltige Schmerzmittel dürfen ab Mittwoch (18. Mai) in Deutschland zugelassen werden. Dies sieht eine rechtliche Neuregelung vor, die an diesem Tag in Kraft tritt, wie die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), am Dienstag in Berlin sagte.

"Es liegt bereits ein Antrag für ein Medikament vor, und wir hoffen, es werden noch mehr kommen", sagte Dyckmans anlässlich der Vorstellung des Drogen- und Suchtberichts 2011. Dyckmans nannte die Freigabe von Cannabis-haltigen Medikamenten einen "bedeutenden Schritt", weil Schwerkranke dadurch eine zusätzliche Therapieoption erhielten. Viele Menschen warteten auf diese Medizin. Der Verkauf des Hanfgewächses Cannabis ist in Deutschland verboten, weil es als Droge gilt.

Erfolge bei Schmerzpatienten überzeugten

In der Medizin wurden jedoch Erfolge bei der Behandlung von chronisch kranken Schmerzpatienten beobachtet. Das Gesundheitsministerium nannte am Dienstag die Behandlung spastischer Schmerzen bei Multipler Sklerose als eine Anwendungsmöglichkeit. Die Regelung bezieht sich auf sogenannte Fertigarzneimittel, die wie vom Hersteller geliefert über den Ladentisch gehen.

Apotheken dürfen keine Medikamente mit Cannabis herstellen. Das Gesundheitsministerium wies gleichzeitig darauf hin, dass die Rechtslage bezüglich Handel und Besitz von Cannabis zum Drogenkonsum unverändert bleibe. Hospize und ähnliche Einrichtungen erhalten laut Dyckmans außerdem ab Mittwoch die Möglichkeit, Notfallvorräte an Betäubungsmitteln vorzuhalten. Auch die Weiterverwendung ärztlich verschriebener aber nicht mehr benötigter Betäubungsmittel wird ausgebaut. (afp)