Essen. . Zur Früherkennung von Hautkrebs bieten Krankenkassen ein kostenloses Screening. Doch jeder fünfte Arzt verweigert seinen Patienten diese Leistung.

Wenn Hautkrebs früh erkannt wird, ist er gut zu behandeln. Und jeder, der mindestens 35 Jahre alt ist, hat ein Recht, sich kostenfrei untersuchen zu lassen. Doch vielen wird die Untersuchung verweigert. In einer Stichprobenuntersuchung fand die Verbraucherzentrale NRW heraus: 22 Prozent der Dermatologen vergeben keinen Termin für das Hautkrebs-Screening, das von der Kasse übernommen wird – obwohl sie eine entsprechende Qualifizierung haben und die Untersuchung anbieten müssten.

Ärzte kassieren für Extraleistungen

Oft wird die Untersuchung nur mit kostenpflichtigem Extra angeboten. „Gesetzlich Versicherte haben jedoch das Recht auf eine kostenlose Krebsfrüherkennung“, sagt der Chef der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski. Bei der Untersuchung, die von der Kasse bezahlt wird, guckt der Arzt mit dem bloßen Auge den gesamten Körper an. Als kostenpflichtiges Extra gibt es die Untersuchung mit einer speziellen Lichtlupe.

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Bei der Verbraucherzentrale mehren sich Beschwerden. Auch aus Essen meldeten sich Patienten. Einer berichtet, dass ihm eine kostenpflichtige Zusatzleistung angeboten wurde, als er nach einem Hautkrebs-Screening gefragt hat. Als er nach der kostenlosen Kassenleistung fragte, wurde der Termin verweigert.

Ein anderer Patient schreibt: „Obwohl ich eine Vorstufe von Hautkrebs habe, musste ich bezahlen.“ Ein weiterer berichtet, Mitte 2014 einen Termin vereinbart zu haben. Nach sechs Monaten Wartezeit sei mit dem Arzttermin auch direkt die Rechnung gekommen.

Patienten sollen auf ihr Recht bestehen

Doch welche Rechte haben Patienten, wenn der Arzt die Vorsorge-Leistung nicht mit der Krankenkasse, sondern privat abrechnen will? Grundsätzlich darf ein Arzt seine Patienten nicht zu einer extra zu bezahlenden Leistung drängen: „Es kann nicht sein, das Patienten zu Igel-Leistungen überredet werden, beispielsweise durch einen früheren Termin“, sagt Christiane Lange von der Verbraucherzentrale NRW. Betroffene sollten sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung melden. Auf deren Homepage finden Patienten eine Liste mit Ärzten, die die Leistung anbieten müssen.

Viele Ärzte könnten die Zusatzleistungen aber gut verkaufen, da es Patienten gäbe, die gar nicht wissen, dass das Hautkrebs-Screening ab 35 Jahre kostenfrei ist. „Das Nebeneinander von kostenloser und kostenpflichtiger Untersuchung verunsichert und verärgert die Patienten“, klagt der Vorstand der Verbraucherzentrale, Schuldzinski.

Informationen zum Hautkrebs-Screening bietet die Verbraucherzentrale. Im Beschwerdeforum IGel-Ärger können Patienten ihre Erlebnisse schriftlich schildern.