Krankenversicherte können sich im neuen Jahr zunächst über eine Beitragssenkung freuen: Der bisher gültige Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent. Der Wegfall der 0,9 Beitragspunkte beschert den Versicherern jedoch ein Loch von rund elf Milliarden in ihren Kassen, das sie voraussichtlich über individuelle Zusatzbeiträge wieder schließen werden. Für Verbraucher heißt es jetzt: „Aufgepasst! Falls eine Krankenkasse einen höheren Mitgliedsbeitrag verlangt, sollten Versicherte die Beitragssätze und die Leistungen mehrerer Kassen miteinander vergleichen und gegebenenfalls wechseln. Denn bei der Erhebung beziehungsweise Anhebung von Zusatzbeiträgen können Versicherte ein Sonderkündigungsrecht nutzen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
65 gesetzliche Krankenkassen erheben zunächst einen Zusatzbeitrag von unter 0,9 Prozent. 50 Kassen bleiben bei dem vorläufigen Satz. Und acht Krankenkassen verlangen mehr. Erwartet wird indes, dass die meisten gesetzlichen Krankenkassen gezwungen sein werden, ihre Zusatzbeiträge nach einer Weile anzuheben, um die Kassenleistungen zu decken.
Versicherte haben dann ein Sonderkündigungsrecht. Kündigen kann man bis Ende des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wird. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Monats wirksam.