Duisburg/Dortmund. Patienten fühlen sich bei der Kostenübernahme oft allein gelassen. Aber: Es gibt Einrichtungen, die Versicherte beim Streit mit der Kasse beraten.
Kranke oder Menschen mit einem Handicap unternehmen oft alles, was ihnen möglich ist, um wieder gesund zu werden oder das Leben mit einer Einschränkung zumindest so angenehm wie möglich zu gestalten. Dafür greifen Patienten im Zweifel auch tief ins Portemonnaie. So erging es unserer Leserin Elisabeth F.. Bereits mehrfach ist bei der Duisburgerin Brustkrebs festgestellt worden. Sie ist zu 90 Prozent schwerbehindert und wird von ihrem Mann Heinz gepflegt.
Kasse verweigert Übernahme
Nach der letzten Chemotherapie verordneten die Ärzte ihr Mistelpräparate zur Krebstherapie. „Zu diesen Mistelpräparaten gehören auch Blutuntersuchungen“, erläutert der Ehemann, „da sich die Präparate im vierteljährlichen Rhythmus ändern können.“ 631,82 Euro bezahlte das Ehepaar für diese Tests und reichte die Rechnungen bei seiner Krankenkasse ein. Doch die Schwenninger Krankenkasse will die Kosten bis zum heutigen Tag nicht übernehmen. Auch einen Widerspruch gegen diese Entscheidung lehnte die Kasse ab. „Krankenkassen dürfen Leistungen nur dann übernehmen, wenn der diagnostische und therapeutische Nutzen medizinisch-wissenschaftlich nachgewiesen ist“, hieß es zur Begründung.
Heinz F. wusste nicht weiter. Diese Zeitung vermittelte ihm den Kontakt zur Dortmunder Stelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Grundsätzlich sind diese und ähnliche Themen Teil unserer Beratungspraxis“, sagt Berater Stefan Palmowski. Er kümmert sich um das Anliegen von Heinz und Elisabeth F.. Allerdings kam auch die UPD zu dem Ergebnis, dass die Kasse rechtlich einwandfrei gehandelt hat. Das bestätigt auch der Experte einer anderen Krankenkasse auf Anfrage. „Der Test ist kein Bestandteil der Krankenkassenleistungen“, erklärt der Fachmann.
Doch wie stellen Patienten fest, ob ihre Krankenkasse die Kostenübernahme zurecht ablehnt? „Da muss man Fachmann sein“, stellt Leser Heinz F. mittlerweile fest. Denn oft sind auch die Erklärungen der Kasse für den Laien schwer verständlich. Wer weiß beispielsweise, was sich hinter dem Gemeinsamen Bundesausschuss verbirgt, der den medizinisch-wissenschaftlichen Nutzen von Therapien untersucht und auf den in Ablehnungsbescheiden gerne verwiesen wird. Dabei handelt es sich um eine Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen. Sie legen gemeinsam fest, was zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen gehört. Steht eine Arznei, ein Hilfsmittel oder ein Heilverfahren nicht auf dieser Liste, kann die Kasse die Kostenübernahme verweigern.
Kostenlose Beratung durch UPD
Erste Anlaufstelle für die Patienten kann in diesem Fall die UPD sein. Bundesweit gibt es 21 Beratungsstellen. Aber auch eine zentrale Hotline hilft auf Deutsch, Türkisch und Russisch weiter, erreichbar unter (0800) 011 77 22. Die Beratung durch die UPD ist kostenlos. Rund 80 000 Patienten nutzen das Angebot im Jahr. Für Unabhängigkeit sorgt die staatliche Finanzierung der Helfer. Organisiert wird das Angebot gemeinsam von den Verbraucherzentralen, dem Sozialverband und dem Verbund unabhängige Patientenberatung.
An die UPD können sich Patienten auch mit vielen anderen Problemen wenden. Die Kassenleistungen sind nur ein Teil davon. Ebenso helfen die Berater, wenn es Konflikte mit Ärzten gibt oder man sich gegen Behandlungsfehler zur Wehr setzen will. Auch über alternative Behandlungsmethoden, Arznei- und Hilfsmittel und ob die privat zu zahlenden Zusatzleistungen der Ärzte sinnvoll sind, informiert die UPD.
In dieser Woche ist die Dortmunder Beratungsstelle aus betrieblichen Gründen geschlossen. An anderen Tagen sind die Gesundheitsexperten dort unter (0231) 20 64 870 zu erreichen.
Das Bundesversicherungsamt
Schlechte Erfahrungen mit ihrer Krankenkasse machte auch Leserin Marion M. aus Essen. Ihre Mutter benötigt ein Hörgerät, das den von der Kasse genehmigten Festbetrag übersteigt. Auch in diesem Fall will die Versicherung die Mehrkosten nicht erstatten und beruft sich auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), demzufolge das besagte Hilfsmittel das Maß des Notwendigen überschreite. Marion M. hat sich nun an das Bundesversicherungsamt gewendet. Die Behörde ist ebenfalls ein Ansprechpartner für Patienten, die sich im Streit mit ihrer Kasse im Recht fühlen.
Versicherte können sich bei dem Amt beschweren. Dort wird geprüft, ob sich die Krankenkasse rechtskonform verhält. Nähere Informationen finden sich auf der Internetseite der Behörde unter der Adresse:
www.bundesversicherungsamt.de.