Lüdenscheid.
Die Lüdenscheider Politik will die verschärfte Regelung zur Energieeinsparung in Neubauten wieder abschaffen, die sie vor Jahresfrist auf Antrag der Grünen einstimmig beschlossen hatte. Wie aus der nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses verlautete, hätten sich auch die Grünen damit einverstanden gezeigt, den Ratsbeschluss wieder aufzuheben. Der Ausschuss habe die Verwaltung einhellig beauftragt, die Aufhebung vorzubereiten.
Die schon mehrfach umstrittene Regelung besagt bis heute, dass ein städtisches Baugrundstück nur kaufen darf, wer sich verpflichtet, beim anschließenden Neubau die vorgeschriebenen Immissionswerte der Energie-Einsparverordnung des Bundes (EEV) um 30 Prozent zu unterschreiten. Doch was als kommunaler Klimaschutz-Beitrag gedacht war, entpuppte sich als Hemmnis auch für sinnvollste Projekte.
Nicht ein einziges Mal kam die Regelung bisher zur Anwendung. Dafür aber sorgte sie zuletzt für Protest bei der Lüdenscheider Wohnungsgenossenschaft Weststraße. Sie sah ihr Vorhaben eines Neubaus für Betreutes Wohnen gefährdet, für das sie ein städtisches Areal benötigte: Es stehe zu befürchten, dass die Seniorenwohnungen durch die höheren Baukosten am Ende für die Mieter unbezahlbar würden.
Genossenschaft drohte mit Verzicht
Als die Geschäftsführung auf Nachfrage im Rathaus dann noch erfuhr, dass sie auch die Werte der kommenden, nochmals deutlich verschärften Fassung des EEV um 30 Prozent zu unterschreiten hätte, war das Maß voll: Die Genossenschaft drohte mit Verzicht. Denn sollte die Lüdenscheider Sonderregel in Kraft bleiben, wäre die Erfüllung der Lüdenscheider Sonderregel keine bloße Preisfrage mehr – die Umsetzung würde auch technisch schier unmöglich, es sei denn, man baute meterdicke Außenwände.
Weil die künftige EEV-Fassung die heutige Verordnung plus Lüdenscheider Ortsrecht quasi einholen soll, hatte der Stadtrat nun offenkundig ein Einsehen: Die lokale Klima-Maßnahme soll außer Kraft gesetzt werden, sobald auch die neue Bundesverordnung gilt.