Lüdenscheid.

Als „juristisch begründbar, aber jenseits gelebter Wirklichkeit und ein großes Ärgernis“ bezeichnete Stadtkämmerer und Personaldezernent Dr. Karl Heinz Blasweiler gestern den jüngsten Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg zur Besetzung des Fachdienstes Personal im Rathaus.

Das Gericht hatte nach Klagen von Konkurrenten zum zweiten Mal die Besetzung mit einem ausgewählten Bewerber untersagt, weil es im Verfahren formale Fehler gegeben habe.

Blasweiler erklärte dazu, für die Verwaltung sei die juristische Bewertung von Auswahl-Entscheidungen neu. Unterlegene Bewerber hätten sich bisher bestenfalls mit der Frage gemeldet, was sie beim nächsten Mal besser machen könnten. „Hier sind nun zwei Bewerber einen anderen Weg gegangen.“

Richter bemängelten zu hohe Bewertung

Im zweiten Durchgang habe man daher ein Standard-Verfahren durchgeführt, das alle Hinweise aus dem ersten berücksichtigte. Damals wurde etwa moniert, dass nur der Bürgermeister Personalentscheidungen zu treffen habe. „Daraufhin stellten wir unsere lange geübte Praxis um. Jede Personalentscheidung, die vorher getroffen wurde, hätte ebenso gekippt werden können, nur wurden die nie vor Gericht in Frage gestellt.“

Diesmal indes bemängelten die Richter eine zu hohe Bewertung der Führungserfahrung als K.o.-Kriterium. „Liegen Bewerber in anderen Kategorien aber gleichauf, muss etwas den Ausschlag geben, mit wie viel Prozent auch immer das Merkmal als solches bewertet ist“, so Blasweiler.

Es gebe andere Städte, die in dritte Runden mussten, „sogar der Bundesgerichtshof wurde sich nach einer Besetzung schon von Verwaltungsrichtern korrigiert. Wenn uns das nun passiert ist, sollte auch seitens der Politik nicht so getan werden, als könnten wir im Rathaus nicht mit Messer und Gabel essen. Das ist unfair, unangemessen und dient der Sache nicht“, sagte Blasweiler mit Blick auf die bisher geübte Kritik. Der schloss sich indes CDU-Fraktionschef Oliver Fröhling an.