Nachrodt-Wiblingwerde.
Für die Menschen ist der Urlaub die schönste Zeit des Jahres – für Tiere sind diese Wochen nicht selten mit großem Leid verbunden. Jährlich werden in Deutschland mehrere hunderttausend Katzen und Hunde ausgesetzt. Allein für die Sommerferien beläuft sich die Zahl der ausgesetzten Hunde und Katzen nach Angaben von Tierschützern alljährlich auf rund 70.000 Tiere.
Auf diese Problematik weist auch Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen (LJV), hin und appelliert an die Vernunft und das Verantwortungsgefühl der Tierhalter.
Müller-Schallenberg: „Den ausgesetzten Tieren bleibt gar nichts anderes übrig, als sich aus der Natur zu ernähren. Wenn sie es nicht schaffen, verhungern sie elendig. Wenn es ihnen aber gelingt, fortwährend Vögel, Amphibien und Wildtiere zu fangen, richten sie in der heimischen Tierwelt erheblichen Schaden an.“ Auch Schafherden und andere Haustieren im Außenbereich würden zum Angriffsziel wildernder Hunde.
Verwilderte Haustiere tragen zum Artensterben bei
Dabei gebe es genügend Möglichkeiten, Hunde und Katzen während der Urlaubszeit in gute Hände abzugeben, zum Beispiel bei Tierheimen, Tierschutzvereinen, Nachbarn, Verwandten und privaten Hundepensionen. Müller-Schallenberg verweist weiter auf die aktuellen Informationsangebote des Landesjagdverbandes: „Wir informieren Tierhalter gerne über unsere Internetseiten und den Flyer ,Mit dem Hund durch die Natur’. Zahlreiche Kreisjägerschaften bieten Hundeführerlehrgänge auch für Nichtjäger an, damit der Hund noch mehr Freude bereitet und gar nicht erst zur Last wird.“
Werden verwilderte Hunde oder Katzen im Revier angetroffen, versuchen Jäger, die Tiere einzufangen und ihren Besitzern oder einem Tierheim zuzuleiten. Gelinge dies nicht, sind öffentliche Aufrufe und Anzeigen die nächsten Schritte. Bleiben alle Maßnahmen erfolglos und erfüllt ein Tier den gesetzlich definierten Tatbestand des Wilderns, so müssen Jäger zur Waffe greifen. „Kein Jäger macht so etwas gerne. Schließlich sind die meisten von uns selbst Tierhalter und wissen um die Bedeutung eines jeden Wesens“, so Müller-Schallenberg. „Als Ultima Ratio muss dieses Recht aber Bestand haben. Es dient dem Naturschutz, denn verwilderte Haustiere tragen erheblich zum Artensterben bei. Und es dient dem Tierschutz. Wer schon einmal miterleben musste, wie qualvoll ein wildernder Hund ein Reh zu Tode bringt, wird dies nachvollziehen können. Tierschutz ist unteilbar. Er gilt für Haustiere wie für Wildtiere.“ www.ljv-nrw.de