Lüdenscheid.

Der 16-jährige Gymnasiast, der im Januar an der Moltkestraße mit einer Armbrust auf zwei Polizisten geschossen hat (wir berichteten), muss sich vor der Jugendkammer des Hagener Landgerichts verantworten. Wie der Sprecher des Landgerichts, Jan Schulte, bestätigte, wird der Beschuldigte aller Voraussicht nach wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen angeklagt. Das Tatmerkmal der Heimtücke gelte bei den Ermittlungsbehörden als erfüllt.

Die Staatsanwaltschaft hat die Klage vor wenigen Tagen dem Landgericht zugestellt. Zuständig ist Jugendrichter Marcus Teich. Er entscheidet letztlich darüber, ob die Klage zugelassen wird und die Hauptverhandlung eröffnet werden kann – woran es nach derzeitigen Informationen keinen Zweifel gibt.

Der Verteidiger des Jugendlichen, Rechtsanwalt Frank-Peter Rüggeberg, erläuterte auf Nachfrage, wie er die Anklage einschätzt. Der Staatsanwalt, so Rüggeberg, gehe davon aus, dass sein Mandant die Tötung der zwei Polizeibeamten billigend in Kauf genommen hat. Rüggeberg: „Das ist die schwächste Form des Tatvorsatzes.“ Tatsächlich sei es dem Jugendlichen aber darum gegangen, bei dem Polizeieinsatz erschossen zu werden. „Wir werden im Prozess versuchen, das Vorhandensein eines Tötungsvorsatzes zu widerlegen.“

Im Höchstfall zehnjährige Haftstrafe

Positiv wertet Rüggeberg den Umstand, dass in der Anklage keine Rede mehr sei von einem geplanten Amoklauf oder dem Verdacht, dass der Junge Bomben oder Sprengfallen hergestellt habe. „Das ist vom Tisch.“

Der Beschuldigte befindet sich nach wie vor im Jugendgefängnis in Iserlohn. Dort nimmt er an einer Maßnahme teil, „die seinen Alltag ausfüllt“, sagt Frank-Peter Rüggeberg. Speziell für diesen jungen Menschen sei es schwierig, eine geeignete Jugendeinrichtung zu finden. Nach zwei Begutachtungen durch einen beauftragten Sachverständigen und dem Anstaltspsychologen steht für den Verteidiger fest, dass sein Mandant „sehr hochbegabt“ ist, sich aber weiter in psychologischer und psychiatrischer Behandlung befindet.

Im Höchstfall droht dem jungen Lüdenscheider laut Jugendstrafrecht eine zehnjährige Haftstrafe.