Lüdenscheid.
Ein Platz im oberen Drittel ist meist ein Grund zur Freude. Doch bisweilen kommt es auch auf die Sichtweise an: Beispiel Steuerhebesätze. Wie aus der jüngsten Statistik von Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistischem Landesamt hervorgeht, belegt Lüdenscheid hinsichtlich seines Gewerbesteuer-Hebesatzes den 61. Platz von 396 Plätzen.
Das heißt: Lüdenscheid erhebt den 61-höchsten Hebesatz in Nordrhein-Westfalen – und zwar in einer Höhe von 450 Prozent. Zum Vergleich: In Monheim war der Gewerbesteuerhebesatz mit 300 Prozent am niedrigsten, in Oberhausen mit 520 Prozent am höchsten. Spitzenreiter im Märkischen Kreis waren die Stadt Iserlohn sowie die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde (480 Prozent), den günstigsten Hebesatz bietet die Stadt Plettenberg (411 Prozent).
Nachrodt-Wiblingwerde belegt zweiten Rang
Ebenfalls in die obere Hälfte reiht sich Lüdenscheid in Bezug auf die Grundsteuer B (bebaute oder unbebaute Grundstücke, gewerblich oder für Wohnzwecke genutzt), belegt mit seinem Hebesatz von 429 Prozent einen 146. Platz. Hier lag die landesweite Spanne zwischen 265 (Schloss Holte-Stuckenbrock und Verl) und 825 Prozent (Selm). Im kreisweiten Vergleich wohnt es sich als Hauseigentümer am günstigsten in Plettenberg (397 Prozent), die meisten Steuern zahlt man hingegen in Nachrodt-Wiblingwerde (720 Prozent). Damit belegt die Gemeinde sogar den 2. Rang in der NRW-Liste.
Hinsichtlich der Grundsteuer A (land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen) reiht sich Lüdenscheid mit einem Hebesatz von 232 Prozent ins landesweite Mittelfeld (201. Platz) ein. Auch hierbei weist Nachrodt-Wiblingwerde mit 400 Prozent den höchsten Satz im Kreis sowie den dritthöchsten im Land auf, während Landwirte in Plettenberg mit 200 Prozent den geringsten Steuersatz im Kreis zahlen.
Die landesweite Spanne in Nordrhein-Westfalen lag übrigens zwischen 150 Prozent (Langenfeld und Verl) sowie 600 Prozent (Selm).