Halver.

Dass das Thema „Abwasser“ so weite Kreise ziehen würde, konnte sich Kai Hellmann, Mitarbeiter des Fachbereichs „Finanzen“, zu Beginn seiner Arbeit an der entsprechenden Satzung nicht vorstellen. Was „recht harmlos anfing“, wie er sich im Umwelt- und Abfallausschuss erinnerte, zog viele Diskussionen nach sich. Und die machten eine Reihe von Anpassungen notwendig – die vom Gremium allerdings erneut für nicht ausreichend befunden wurden. Das Thema wurde zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss verwiesen.

Denn die Abwassergebührensatzung entpuppte sich einmal mehr als ein Konstrukt, das durch die vermeintlichen Nachbesserungen noch komplexer wurde als zuvor. Im Kern ging es um die Berücksichtigung nicht-versiegelter Flächen, die also Regenwasser versickern lassen und nicht in die städtische Kanalisation weiterleiten. Bereits in der ersten Ergänzung zur ursprünglichen Verwaltungsvorlage war ein Abschlag für solche Flächen in Höhe von 30 Prozent vorgesehen. Jedoch war mehrheitlich eine weitere Differenzierung gefordert worden, die nun sieben verschiedene Gebührensätze vorsieht. Demnach soll unterschieden werden zwischen wasserundurchlässigen Flächen, teilweise wasserdurchlässigen Flächen mit Fugenverguss, teilweise wasserdurchlässigen Flächen ohne Fugenverguss, Dachflächen ohne Begrünung, Gründächer, Niederschlagswassernutzungsanlagen für Gartenbewässerung und entsprechende Anlagen für die Brauchwassernutzung.

Noch kein Beschluss gefasst

Letztlich war es weniger die aufgestellte Differenzierung, als vielmehr das Vorgehen der Stadt im Allgemeinen, an plausible Daten zur Gebührenerhebung zu gelangen. So wiederholte Dr. Sabine Wallmann (UWG) die Kritik ihrer Fraktion an der Nutzung von Überflugdaten sowie am grundsätzlichen Betretungsrecht der Behörden zur Kontrolle. Martin Halbrügge (Grüne) hinterfragte den Sinn der aktiven Datensammlung: „Man hat den Eindruck, als lebten hier in Halver lauter Ganoven, die die letzten 25 Jahre falsche Auskünfte erteilt haben.“ Bislang basierte die Gebührenerhebung bekanntlich auf freiwilliger Selbstauskunft der Grundstücksbesitzer.

Für Halbrügge muss eine Satzung „glaubwürdig und nachvollziehbar“ sein – und beide Kriterien sieht er mit der vorliegenden Version nicht erfüllt. Michael Kortmann (FDP) sieht seine vormals geäußerte Befürchtung eines „Bürokratiemonsters“ indes bestätigt und hält das Konstrukt für ineffizient.

Einen Beschluss fasste der Umwelt- und Abfallausschuss nicht.