Halver.

Für solche Fälle galt bislang eine Bagatellgrenze: Erst ab 15 Kubikmeter „Wasserschwund“ konnten die Bürger etwa für Gartenarbeit genutztes Wasser in der Abrechnung geltend machen – die Abwassergebühr sank. Doch diese Grenze hat das Oberverwaltungsgericht des Landes 2012 gekippt. Künftig soll das „Schwundwasser“ komplett in Abzug gebracht werden können. Und das hat auch Folgen für die Stadt Halver, die nun ihre Gebührensatzung anpassen muss.

In Sachen Gebührenhöhe gibt die Stadtverwaltung jedoch Entwarnung: Die Beiträge für Schmutzwasser, Verbandsumlage und Kleinleiterabgabe sollen laut Verwaltungsvorlage, die der Rat am 13. Mai berät, von der neueren Regelung unberührt bleiben. Wer nun jedoch sein „Schwundwasser“ in der Abwassergebühr nicht berücksichtigt sehen will, muss auch nachweisen, dass er damit tatsächlich den Garten bewässert. „Ohne Nachweis können wir keine andere Berechnung vornehmen“, betont Kai Hellmann vom Fachbereich „Zentrale Dienste und Finanzen“ im Rathaus.

Keine rückwirkenden Zahlungen

Ob jedoch jeder Besitzer eines Einfamilienhauses gewillt ist, diesen Nachweis erbringen zu erbringen, hängt sicher auch mit dem Aufwand zusammen. So heißt es in der Satzung, dass ein schlüssiger Nachweis dadurch geführt werden kann, dass der Gebührenpflichtige „auf eigene Kosten einen Wasserzähler beschafft, einbaut, turnusgemäß eicht und hiermit die Wasserschwundmenge nachweisbar festhält“.

Eine weitere Änderung, die die Gremien in den kommenden Wochen beschließen sollen, bezieht sich auf die Ermittlung der versiegelten Flächen, anhand derer ebenfalls der Abwasserabschlag berechnet wird. Hier soll es künftig möglich sein, Luftbilder zu Rate zu ziehen. Eine Satzungsänderung, die schon in Kürze greifen soll: „Der gesamte Märkische Kreis wurde überflogen, die Daten liegen uns jetzt vor“, sagt Kai Hellmann. Wer bislang bei der Selbstauskunft – ob wissentlich oder nicht – falsche Angaben zur Größe seiner versiegelten Flächen gemacht hat, wird sich auf eine Anpassung seines Abwassergebührenbescheides ab dem 1. Januar 2014 einstellen müssen. „Wir erhoffen uns davon eine größere Gebührengerechtigkeit. Für die, die bislang alles korrekt angegeben haben, könnte die Gebühr sinken. Die Grundstücke aller anderen werden künftig korrekt berücksichtigt“, so Hellmann. Mit rückwirkenden Zahlungen müsse jedoch niemand rechnen, zudem habe jeder nach Erhalt der Anpassung, die Mitte Juni verschickt werden soll, bis zu den Sommerferien Zeit, um zu den geänderten Daten Stellung zu beziehen.