Lünen. Hektisches Treiben hat offenbar vor seiner Haustür geherrscht, die Kunden gaben sich die Klinke in die Hand. Die Dealerei mit Marihuana brachte ihn schließlich vor Gericht. An diesem Mittwoch musste sich der 23-Jährige vor dem Schöffengericht verantworten.

Das Jobcenter hatte ihm die Zahlungen gesperrt, da kam er auf die Idee, mit Marihuana zu handeln. Zum einen konnte er damit seinen Lebensunterhalt bestreiten, zum anderen seinen Eigenkonsum finanzieren. Laut Polizei florierte das Geschäft, es herrschte ein ständiges Kommen und Gehen in seiner Wohnung.

Richterin Beatrix Pöppinghaus meinte gar, dort sei mehr Betrieb gewesen als auf dem Dortmunder Bahnhofsklo. Der Angeklagte war sich seiner Sache sehr sicher, denn nach einer Hausdurchsuchung im Januar des vergangenen Jahres machte er unbeirrt weiter. Bei einer zweiten Durchsuchung im März 2012 stellte die Polizei über 90 Gramm Marihuana sicher.

Zweite Durchsuchung brachte die Wende

Die Ware war schon für den Verkauf kommissioniert, verpackt in 15 Tütchen und 87 Päckchen, eine Feinwaage wurde ebenfalls sichergestellt.
Auf das Gericht machte der Angeklagte allerdings den Eindruck, als habe er aus der Lektion gelernt. Unmittelbar nach der zweiten Hausdurchsuchung hatte er sich aus der Szene zurückgezogen, sich professionelle Hilfe geholt.

14 Monate auf Bewährung

Heute wohnt er in einer betreuten Einrichtung. Positiv auch die Tatsache, dass er vorher noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Das stimmte die Richter milde, sie verhängten eine Strafe von 14 Monaten zur Bewährung und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit.