Lünen. . In seinem Keller fanden die Ermittler fast 300 Cannabis-Pflanzen, jetzt ist der Mann vom Amtsgericht Lünen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte berief sich vor Gericht auf seine schweren Depressionen.
7,15 Kilogramm Marihuana, professionell erzeugt und geerntet in einem Keller – niemals hat Strafrichterin Beatrix Pöppinghaus im Amtsgericht Lünen über eine solche Rauschgiftmenge verhandelt. Entsprechend hoch fiel die Haft für den Angeklagten aus: Zwei Jahre und acht Monate.
Daneben sah die Menge im ersten Teil der Anklage regelrecht mickrig aus, hier ging es aus einer Plantage an anderer Stelle in der Stadt um 822 Gramm, von denen der knapp 46-Jährige im März 2008 263 Gramm für rund 800 Euro veräußerte.
Die Durchsuchung seiner nächsten Wohnung im Mai 2011 brachte dann die Riesenmenge aus dem Keller ans Tageslicht, wo immerhin 291 Cannabis-Pflanzen auf 15 Quadratmeter gediehen, unter Lampen mit Riesenstromverbrauch, begleitet von kalendarischen Einträgen und fachgerechter Düngung.
Das Landeskriminalamt ging in einem von der Richterin vorgelesenen, mehrseitigen Gutachten rein rechnerisch von zwölf Ernten und 11 400 Konsumeinheiten aus, die zwischen 0,5 und ein Gramm liegen.
Der geständige Mann war dem Weinen nahe, als er berichtete, dass er mit dem Marihuana seine schweren Depressionen, begleitet von Panikattacken, bekämpft habe und die Droge ihm immer gut geholfen habe. Er sei über zwei Jahre arbeitsunfähig gewesen.
Er habe neben seinem eigenen hohen Konsum auch Bekannte beliefert, um die hohen Kosten für Strom, Dünger und Fachliteratur zu decken. „Ich wollte den Stoff nicht für 10 bis 12 Euro pro Gramm auf der Straße kaufen“, sagte der Angeklagte.
Staatsanwältin: „Spitze des Eisberges“
Staatsanwältin Schubert sprach von einer Spitze des Eisberges, der hier aufgedeckt worden sei. Sie könne bei „wohlwollender Betrachtung“ nicht weniger als zwei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe fordern.
Der Verteidiger des Angeklagten bat das Gericht um eine Chance, der Mann habe sein Leben wieder im Griff und eine neue Stelle in Aussicht. Er habe sich vom Saulus zum Paulus gewandelt.
Doch das Schöffengericht folgte dem Antrag der Anklägerin. Hier gehe es nicht mehr um ein „paar Pflänzchen auf der Fensterbank“, sagte Beatrix Pöppinghaus. Bei der großen Drogenmenge könne es keine Bewährung mehr geben. Sie sei nicht zuständig für den Strafvollzug, aber es könne angesichts des in Aussicht stehenden Jobs über einen offenen Vollzug nachgedacht werden, neben dem er arbeiten könne. Die Richterin erläuterte in der Urteilsbegründung, dass der Angeklagte wegen des Handels mit Drogen verurteilt worden sei. Wenn jemand z. B. Cannabis anbaue, um Drogen zu verkaufen, trete der Anbau juristisch betrachtet hinter dem Dealen zurück.