Bochum/Dorsten. . Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen den Freispruch eines in Dorsten beschäftigen Sozialarbeiters eingelegt. Er war angeklagt, seine Tochter sexuell missbraucht zu haben. Erachtet der Bundesgerichtshof die Revision als begründet, wird der Fall vor dem Landgericht Bochum neu verhandelt.
Am 26. September ist M. im Missbrauchs-Prozess vor dem Bochumer Landgericht freigesprochen worden. Dem in Dorsten beschäftigten Sozialarbeiter aus Herne war vorgeworfen worden, seine Tochter in elf Fällen sexuell belästigt, missbraucht beziehungsweise vergewaltigt zu haben. Neun Verhandlungstage waren angesetzt. Das Gericht hatte erhebliche Zweifel an den Aussagen der Tochter und sprach M. schließlich frei.
Freiheitsstrafe von sieben Jahren
Staatsanwalt Marc Krämer hatte diese Zweifel nicht und eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren für tat- und schuldangemessen erachtet. Die Staatsanwaltschaft legte daher zwei Tage nach der Urteilsverkündung Revision ein. Ist das Urteil geschrieben, wird die Staatsanwaltschaft die Revision innerhalb eines Monats begründen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich der Angelegenheit annehmen, das Urteil nur auf Rechts- und Verfahrensfehler prüfen. Erachtet der Bundesgerichtshof die Revision als begründet, wird der Fall an das Landgericht Bochum zurückverwiesen und neu verhandelt. Erachtet der BGH die Revision als unbegründet, ist der Freispruch rechtskräftig.