Soldat aus Gelsenkirchen bedrohte Kameraden in Afghanistan mit der Dienstwaffe - Prozessauftakt in Unna
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Unna.
Wegen Bedrohung zweier Untergebener in Afghanistan hat sich ein 26 Jahre alter Stabsunteroffizier des Logistik-Bataillons Unna vor dem Amtsgericht Unna zu verantworten. Der Berufssoldat aus Gelsenkirchen wird beschuldigt, binnen weniger Tage im März vergangenen Jahres im Hauptquartier Mazar-e Sharif wenigstens zwei Hauptgefreite mit seiner Dienstwaffe bedroht zu haben.
Nach Darstellung des Wehrbereichsleiters habe der 26-Jährige in einer Versandhalle plötzlich seine Pistole gezogen und seinem Untergebenen an die Schläfe gehalten. Derart geschockt, kann sich dieser laut Anklage allerdings nicht mehr daran erinnern, ob die „entwürdigende Handlung“ auch von verbalen Drohungen begleitet war. Ein ähnlicher Vorfall wird dem „StUffz“ in der Lagerhalle des Hauptquartiers vorgeworfen, wo er einen anderen Untergebenen zunächst von hinten mit dem Unterarm gewürgt und ihm dann seine Dienstwaffe an den Kopf gehalten haben soll.
Der Hauptgefreite habe die plötzliche Bedrohung für einen schlechten Scherz gehalten und seinen ganz offensichtlich verwirrten Vorgesetzten geistesgegenwärtig angefahren: „Haben wir nicht schon genug dieser Vorfälle?“
Das Wehrstrafgesetzbuch sieht für derartige „entwürdigende Handlungen“ eine Höchststrafe von fünf Jahren Haft vor. Zudem hat der Angeklagte auch mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
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