Lünen. Als Jugendliche in der St.-Marien-Kirche randalierten, hielt eine Kamera die Täter gestochen scharf fest. Pfarrer Clemens Kreiss „fahndet“bei Facebook.

„Wir haben von den Jugendlichen eindeutige, wunderschön scharfe Bilder“, postete der gerade aus dem Urlaub zurückgekehrte Pfarrer am Dienstag auf der Facebook-Seite seiner Gemeinde. Und weiter: „Wenn die beiden sich freiwillig stellen, könnte es vielleicht sein, dass das strafmildernd wirkt.“

Kreiss sagte auf Anfrage, er verstehe den Facebook-Post „als niederschwelliges Angebot“ an die Täter, sich zu melden. Sie könnten auch „diskret und privat“ mit ihm selbst Kontakt aufnehmen. Es gebe inzwischen Hinweise, dass sie sich in Lünen aufhalten. Einer sei hier gesehen worden.

„Das sind junge Kerle, vielleicht 15 oder 16 Jahre alt“ so Kreiss. Die Tat liegt schon drei Wochen zurück. Sie geschah am Donnerstag, 24. September. Um 14.08 Uhr „erwischte“ die Video-Überwachung die Jugendlichen. „Sie kamen in die Kirche. Man sieht, wie sie versuchen einige Opferstöcke aufzubrechen. Als das nicht gelang, traten sie die Tür zur Sakristei ein“, beschreibt Kreiss, was das Video zeigt. „Erbeutet wurde nichts, der Schaden ist der Vandalismus“, so der Pfarrer.

Täter eindeutig identifizierbar

Eindeutig identifizierbar seien die jungen Täter auf Bildern aus dem Turmbereich. Sie hätten wohl nicht damit gerechnet, dass auch dort eine Kamera wacht, glaubt Kreiss. Vorher hätten sie sich darum bemüht, möglichst nicht erkannt zu werden.

Facebook-User forderten den Pfarrer sofort auf, die Bilder der Jugendlichen zu posten. „Das ist leider nicht erlaubt“, lautet die Antwort. Selbst die Polizei, der Kreiss die Videoaufzeichnung übergeben hat, dürfte nicht ohne Weiteres öffentlich damit fahnden. „Dazu benötigen wir einen richterlichen Beschluss“, erklärt Marco Müller, Sprecher der Polizei Dortmund.

"Manchmal kennt man seine Pappenheimer"

Die Polizei versuche deshalb zunächst „verhältnismäßig zu ermitteln“, wie es Müller nennt. „Manchmal kennt man seine Pappenheimer“, sagt er und spielt darauf an, dass die Jugendlichen auf dem Video Polizeibeamten bekannt sein könnten. Oder es würden Fingerabdrücke aus der Kirche daraufhin geprüft, ob sie Personen zugeordnet werden können, von denen es Fotos gibt. Diese Fotos könne man dann mit dem Videomaterial vergleichen. Die Ermittlungen laufen.

Pfarrer Kreiss gibt den Tätern zu bedenken, dass Sachbeschädigung in einer Kirche schärfer bestraft werden kann. In der Tat spricht § 304 des Strafgesetzbuches von „gemeinschädlicher Sachbeschädigung“ und meint „Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft“ oder „Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind“.
Das Gesetz sieht dafür bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor – bei einer anderen Sachbeschädigung sind es zwei Jahre Freiheitsstrafe.