München. Mit dem Gutachten des Psychiaters Helmut Hausner, demzufolge Cornelius Gurlitt an “paranoiden Wahnvorstellungen“ litt, habe dessen Cousin Dietrich Gurlitt nichts zu tun. Das erklärte er in einer E-Mail an das Kunstmuseum Bern. Das Gutachten ist wichtig, um die Gültigkeit des Testaments zu klären.
Der Cousin von Cornelius Gurlitt, Dietrich Gurlitt, hat sich von dem neuen Gutachten über den Kunstsammler distanziert. "Mit den Versuchen einiger Verwandter, den Geisteszustand von Cornelius anzuzweifeln, habe ich nichts zu tun", schrieb Dietrich Gurlitt an den Direktor des Kunstmuseums Bern, Matthias Frehner, in einer E-Mail, die sein Sohn Christoph Gurlitt der Nachrichtenagentur dpa übermittelte. Das Museum bestätigte am Dienstag den Eingang der E-Mail.
"Wie bereits im Mai erklärt, hoffe ich, Sie geben eine positive Entscheidung bezüglich des Cornelius-Gurlitt-Erbes bekannt", schrieb der 95-jährige Dietrich Gurlitt an das Museum.
Das Gutachten des Psychiaters und Juristen Helmut Hausner, demzufolge Cornelius Gurlitt an "paranoiden Wahnideen" litt, habe Dietrich Gurlitt nicht in Auftrag gegeben, betonte sein Sohn und verwies auf eine Stellungnahme der Gurlitt-Angehörigen vom Mai dieses Jahres.
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Kunstmuseum Bern entscheidet am 26. November
Darin hieß es: "Wir begrüßen vollumfänglich das Testament von Cornelius Gurlitt, das das Berner Kunstmuseum zum alleinigen Erben seiner wertvollen Sammlung macht und unterstützen dies ausdrücklich." Und: "Wir wollen und werden dazu beitragen, dass der letzte Wille des Verstorbenen ungehindert umgesetzt wird."
Sollte das Kunstmuseum Bern, das Gurlitt in seinem Testament als Alleinerben einsetzte, die Erbschaft ausschlagen, würde Dietrich Gurlitt gemeinsam mit seiner Schwester Uta Werner die millionenschwere Kunstsammlung erben. Am 26. November will das Museum seine Entscheidung bekanntgeben.
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Laut Jurist könnte das Testament ungültig sein
Nach Ansicht des Juristen Wolfgang Seybold, der Uta Werner und einen Teil der Familie - nicht aber Dietrich Gurlitt - vertritt und das Gutachten in Auftrag gab, ist Gurlitts Testament ungültig. "Das Gutachten bedeutet, dass das Testament, das Cornelius Gurlitt am 9. Januar 2014 verfasst hat, nicht wirksam ist und damit Bern nicht Erbe wird", sagte er dem 3sat-Magazin "Kulturzeit".
Der Kunstsammler Cornelius Gurlitt, der monatelang im Zentrum einer hitzigen Raubkunst-Debatte stand, war am 6. Mai im Alter von 81 Jahren in München gestorben. Kurz darauf wurde bekannt, dass er seinen kompletten Besitz dem Berner Kunstmuseum vermachte. (dpa)