Saarbrücken. Beim Versuch, seine Beifahrerin während der Fahrt zu küssen, verursachte ein Autofahrer einen Unfall, bei dem eine Schwangere starb. Das Landgericht Saarbrücken vergleicht sein Verhalten mit einem Alkoholrausch.

Ein Liebesrausch kann beim Auto fahren wie Trunkenheit wirken. Zu dieser Entscheidung kam das Landgericht Saarbrücken. In dem Fall hatte der Fahrer seine Beifahrerin bei Tempo 60 küssen wollen - dabei geriet der Wagen in den Gegenverkehr und verursachte einen Unfall, der für die Beifahrerin des gegnerischen Fahrzeugs tödlich ausging.

Die Schwangere war nicht angeschnallt

Der Witwer verlangte daraufhin Ersatz des monatlichen Haushaltsführungs-Schadens in Höhe von 1.200 Euro. Die Versicherung wollte aber nicht zahlen. Immerhin sei die schwangere Frau nicht angeschnallt gewesen.

Das sah das Gericht aber anders. Der Unfallverursacher hätte bei seiner liebestollen Autofahrt bereits mehrfach vorher einen Unfall verursacht, kam aber trotzdem nicht zur Vernunft und konzentrierte sich nur auf die Beifahrerin. Ein solches Verhalten ist mit dem einer Alkoholfahrt zu vergleichen, sodass das Fehlverhalten der ums Leben gekommenen Frau dahinter zurücktritt. Damit muss der Versicherer Schadensersatz in vollem Umfang zahlen. (Aktenzeichen: LG Saarbrücken 5 O 17/11) (dapd)