Berlin. Der Winter macht Deutschlands Straßen in diesen Tagen teils zu spiegelglatten Rutschbahnen - vor allem vormittags und abends. Unfälle im berufsverkehr gehören entsprechend dazu. Pendler können die Kosten nach einem Crash von der Steuer absetzen.

Glück im Unglück: Wer bei der derzeitigen Eisesglätte beruflich unterwegs ist und einen Unfall baut, dem hilft das Finanzamt. Die Aufwendungen für Reparaturarbeiten, Gutachter und vieles mehr lassen sich als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Nicht nur betroffene Autofahrer sollten die Steuersparchance nutzen, wie Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin erklärt. Auch Radfahrer oder Fußgänger können ihre Unfallkosten bei Schnee und Eis geltend machen und am Ende womöglich eine Steuererstattung herausholen.

Wann beteiligt sich der Fiskus? Voraussetzung ist immer, dass das Malheur beruflich bedingt passierte - beispielsweise auf dem Weg zum Büro oder auf dem Heimweg von der Arbeit, während einer Auswärtstätigkeit oder einer anderen betrieblichen Fahrt. Auch Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten können das Finanzamt beteiligen. Selbst Unfälle bei beruflich bedingten Umzügen können steuerlich geltend gemacht werden, wie Experten von der Stiftung Warentest erläutern.

Erstattung nur bei Unfall auf dem Arbeitsweg

Was geht nicht? Wer einen privat veranlassten Umweg auf dem Weg zur Arbeit macht und dabei verunglückt, geht leer aus. Das Finanzamt erkennt nur die Folgen von Unfällen auf der direkten Strecke von und zur Arbeit an. Hat der Pendler einen Abstecher eingelegt, um die Kinder zur Schule zu bringen oder im Supermarkt einzukaufen, gilt die Fahrt nicht mehr als beruflich bedingt. Außerdem darf kein Alkohol im Spiel gewesen sein.

Was ist absetzbar? Pendler können ihre eigenen Reparaturkosten am Auto oder Fahrrad ansetzen, und zwar in voller Höhe. Außerdem den Schadenersatz, der an den Unfallgegner gezahlt wurde. Abzugsfähig sind auch Aufwendungen für Abschlepp- oder Leihwagen, für Gutachter, Anwalt und Gericht, außerdem die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung. Geltend gemacht werden können zudem Folgeschäden an privaten Dingen wie ein zerstörtes Smartphone oder Notebook, das beim Sturz eines Fußgängers zu Bruch ging, oder ein demolierter Aktenkoffer. Das Finanzamt beteiligt sich nicht an Verwarnungs- oder Bußgeldern.

Sammeln von Belegen ist wichtig

Gibt es Obergrenzen? Nein, beruflich bedingte Unfallschäden können in voller Höhe in die Steuererklärung gepackt werden. Das Sammeln von Belegen ist wichtig. Lediglich Zahlungen der Versicherung oder andere Ersatzleistungen müssen gegengerechnet werden. Der Betroffene muss keine Aufteilung in einen privaten und beruflichen Anteil etwa der Autonutzung vornehmen. Bei einem Totalschaden oder Bagatellschäden wie Dellen, die nicht repariert werden, kann eine "Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung" (AfaA) geltend gemacht werden. Die AafA ist die Differenz zwischen dem steuerlichen Buchwert vor dem Unfall und dem Verkehrswert danach. Die Wiederbeschaffung eines Autos oder Fahrrads wird nicht gezahlt.

Was ist mit Alt-Unfällen? Wer im vergangenen Jahr oder vorher einen berufsbedingten Unfall hatte und noch alle Belege besitzt, kann die Kosten rückwirkend anerkannt bekommen - solange es für das Steuerjahr noch keinen bestandskräftigen Bescheid vom Finanzamt gibt. Nachschieben ist kein Problem, wenn in einer strittigen Steuersache Einspruch eingelegt wurde und der Bescheid grundsätzlich offen blieb, betont Rauhöft. Nachträge können jederzeit beim Finanzamt eingereicht werden. Wer Unterstützung braucht, kann sich an einen Lohnsteuerhilfeverein vor Ort wenden. Adressen gibt es im Internet unter www.nvl.de oder www.bdl-online.de.

Arbeitgeber können Unfallkosten steuerfrei übernehmen

Was ist mit dem Chef? Statt sich selbst mit der Steuer herumzuplagen, kann der Betroffene auch seinen Chef fragen, je nach Einzelfall. Ein Arbeitgeber kann betrieblich bedingte Unfallkosten grundsätzlich in voller Höhe steuerfrei übernehmen. Dann trägt nicht der Arbeitnehmer die Kosten, sondern die Firma. "Das ist aber Verhandlungssache und geht nicht immer", sagt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine. (dapd)

Unfälle bei Glatteis

Meist blieb es bei den Unfällen am Mittwochmorgen in Bochum bei Blechschäden.
Meist blieb es bei den Unfällen am Mittwochmorgen in Bochum bei Blechschäden. © Karsten John
Meist blieb es bei den Unfällen am Mittwochmorgen in Bochum bei Blechschäden.
Meist blieb es bei den Unfällen am Mittwochmorgen in Bochum bei Blechschäden. © Karsten John
Meist blieb es bei den Unfällen am Mittwochmorgen in Bochum bei Blechschäden.
Meist blieb es bei den Unfällen am Mittwochmorgen in Bochum bei Blechschäden. © Karsten John
Meist blieb es bei den Unfällen am Mittwochmorgen in Bochum bei Blechschäden.
Meist blieb es bei den Unfällen am Mittwochmorgen in Bochum bei Blechschäden. © Karsten John
picturegallery-118780_623721.jpg
© Karsten John
picturegallery-118780_623713.jpg
© Karsten John
picturegallery-118780_623714.jpg
© Karsten John
picturegallery-118780_623715.jpg
© Karsten John
1/8