Stuttgart. Grippe- und Erkältungsmittel können wegen enthaltener Schlafmittel die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Autofahrer sollten daher den Beipackzettel lesen, bevor sie sich ans Steuer setzen. Beim Nachweis von Medikamenten als Unfallursache drohen harte Bußen - bis hin zur Freiheitsstrafe.
Manche Grippe- und Erkältungsmittel können nach Angaben von Verkehrsexperten die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Verkehrsteilnehmer sollten deshalb den Beipackzettel von Medikamenten genau durchlesen, bevor sie sich hinter das Lenkrad setzten, empfiehlt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) in Stuttgart. So bewirkten starke Schmerzmittel neben der Dämpfung der Schmerzempfindlichkeit auch eine Dämpfung im Zentralnervensystem, erklärte die GTÜ.
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Einige ältere Präparate enthielten auch Schlafmittel. Komme zur Einnahme des Mittels noch eine kleine Menge Alkohol dazu, sei die Schlafmittelwirkung unkalkulierbar verstärkt. Beruhigende Substanzen fänden sich auch in mehreren Hustenblockern. Beim Nachweis von Medikamenten als Unfallursache erlische der Kaskoschutz der Kfz-Versicherung, betonte die GTÜ. Es drohten zudem Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und in besonders schwerwiegenden Fällen sogar Freiheitsstrafe. (dapd)