Düsseldorf. Für Autofahrer bringt Schnee oft Probleme mit sich - die gute Nachricht: Für Parkausweise, die durch die verschneite Scheibe nicht sichtbar sind, gibt es zwar kein Knöllchen. Zugeschneite Verkehrsschilder aber, die anhand ihrer Form zu erkennen sind, behalten ihre Gültigkeit.

Ist ein Parkausweis im Auto aufgrund von Schnee auf der Windschutzscheibe nicht erkennbar, so bekommt der Fahrer kein Knöllchen. Denn nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss der Fahrer die Lizenz im Fahrzeug so anbringen oder auslegen, dass sie von außen gut sichtbar ist. Am besten hinter der Frontscheibe. Hat er das getan, dann ist er seiner Pflicht nachgekommen - auch bei Schneefall. Darauf weist die Arag-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf hin.

Sind Verkehrsschilder nicht mehr lesbar, weil sie mit Schnee bedeckt sind, so müssten Anwohner trotzdem die Anordnung der verschneiten Schilder befolgen, betonen die Fachleute. Fahren jedoch Ortsunkundige an verschneiten Schildern vorbei, drücke der Gesetzgeber ein Auge zu.

Aber Vorsicht: Schilder, die allein an der Form erkennbar sind (etwa: Vorfahrt achten, Stopp), müssen immer beachtet werden, warnen die Arag-Fachleute. (dapd)