München. Nicht nur der Winterreifenpflicht müssen sich Autofahrer unterordnen, auch etliche andere Regeln gilt es in der kalten Jahreszeit zu Beachten. So droht ein Bußgeld, wenn ein Fahrer den Motor erst warmlaufen lässt. Auch Frostschutzmittel ist Pflicht. Und mehr. Eine Übersicht.

Neben den Vorschriften für Winterreifen sollten Autofahrer in der kalten Jahreszeit weitere Regelungen beachten. "Das Warmlaufen des Motors ist verboten und wird mit zehn Euro verwarnt", sagt ADAC-Mitarbeiterin Katharina Bauer. Auch verschneite Verkehrsschilder, die einem ortskundigen Fahrer bekannt seien oder allein aufgrund ihrer Form erkannt werden könnten, etwa das sechseckige Stopp-Schild oder das dreieckige Schild "Vorfahrt gewähren", müssten immer beachtet werden.

Um freie Sicht zu behalten, muss in der Scheibenwischanlage Frostschutzmittel enthalten sein. Das schreibt die Straßenverkehrsordnung vor. "Wer nur ein kleines Guckloch in seine vereiste oder zugeschneite Frontscheibe kratzt, sieht nicht genug und riskiert mindestens zehn Euro", warnt Bauer.

Auch Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen müssten vor Antritt der Fahrt von Schmutz und Schnee befreit werden. Ebenso sollte der Schnee vom Autodach geräumt werden, damit herabfallende Schneemengen den nachfolgenden Verkehr nicht behindern. Außerdem könne beim Bremsen Schnee vom Dach nach vorne auf die Windschutzscheibe rutschen und die Sicht des Fahrers beeinträchtigen. (dapd)