Köln/München. Er steht bei W und soll nach W. Wer den Christbaum vom Weihnachtsbaumhändler zum Wohnzimmer transportieren möchte, sollte einiges beachten. Sonst könnte ein Bußgeld das grüne Gewächs unnötig verteuern.
Und ist der Fahrtweg noch so kurz: Der Weihnachtsbaum muss gut gesichert transportiert werden. Denn kommt es durch einen schlecht befestigten Baum zu einem Verkehrsunfall, muss der Fahrer beziehungsweise dessen Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen, wie Hermann Blick, Sachverständiger beim TÜV Rheinland in Köln, betont.
Wer die Möglichkeit hat, sollte den Tannenbaum auf dem Fahrzeugdach transportieren, empfiehlt der ADAC. Hierfür sei eine Dachreling oder ein Grundträger notwendig. Und: Die Spitze des Baums muss nach hinten zeigen, damit die Äste während der Fahrt nicht abbrechen und umherfliegen.
Spanngurte sind die sicherste Wahl
Beim Transport des Baumes auf dem Dach ist die Verwendung von Spanngurten laut ADAC unerlässlich. Diese sollten einmal um den Baum und einmal um die Baumspitze geschlungen und am Trägersystem verzurrt werden. Einfache Gummi-Expander reichen für die Sicherung nicht aus. Das zeigte ein Crashtest des Münchner Autoclubs vor zwei Jahren, für den ein 32 Kilogramm schwerer Baum mit Gummi-Expandern auf dem Dach eines Crashmodells befestigt und ein Aufprall mit 50 Stundenkilometern simuliert wurde. Die Gummibänder konnten ihn nicht halten. Bei einem Unfall wäre er zum lebensgefährlichen Geschoss geworden, lautete das Urteil des ADAC.
Die für den zweiten Test verwendeten Spanngurte hielten den Belastungen stand, und das obwohl der Baum mit einer Gewichtskraft von 750 Kilogramm an den Riemen zerrte. Auch wer seinen Baum im Innenraum transportiere, müsse laut ADAC auf eine korrekte Sicherung achten.
Maximal 1,5 Meter Überhang erlaubt
Wer kein Trenngitter habe, sollte zum Schutz der Fahrgäste den Stamm mit dem unteren Ende voraus gegen die Rückenlehnen der Sitze positionieren und ihn gut verzurren. Ein einfaches Holzbrett zwischen Stamm und Lehne sorge für eine bessere Verteilung der Kräfte. Passe der Baum nicht vollständig ins Auto, dürfe er maximal 1,5 Meter über das Fahrzeug hinausragen. Bereits ab einem Meter Überhang müsse er mit einem roten Warntuch oder bei Dunkelheit mit einem roten Licht versehen werden. Ein Verstoß gegen diese Regel kostet laut Bußgeldkatalog 25 Euro, ein nicht fachgerecht befestigter Baum mindestens 35 Euro.
Auch beim Transport von ganz kleinen Bäumen im Auto gibt es Regeln zu beachten: Eine Mini-Tanne mit bunten Lichtlein auf dem Armaturenbrett ist nicht zulässig. „Das sieht zwar schön aus, schränkt aber das Sichtfeld ein und irritiert die anderen Verkehrsteilnehmer“, sagt TÜV-Experte Hermann Blick. (dapd)