München. . Wer eine Teilkaskoversicherung abschließt, sollte darauf achten, dass Kollisionen mit Tieren aller Art versichert sind. Sonst entstehen Deckungslücken. Beispielsweise, wenn ein ausgebüxtes Känguru vor das Auto springt - so geschehen in Oberfranken.
Autofahrer sollten beim Abschluss einer Teilkaskoversicherung darauf achten, dass Kollisionen mit Tieren aller Art versichert sind. Das empfiehlt der ADAC in München. "Die meisten Versicherungen wickeln Wildschäden nach dem Bundesjagdgesetz ab", erläutert ADAC-Mitarbeiterin Jennifer Kallweit. Dann gebe es Deckungslücken, wenn beispielsweise ein Känguru mit einem Auto kollidiere.
Laut Kallweit war dies in einem Fall in Oberfranken so, als ein ausgebüxtes Känguru vor ein Auto sprang. Das Bundesjagdgesetz greife in solchen Fällen nicht. Deshalb sei ein erweiterter Schutz sinnvoll. Zahle die Teilkaskoversicherung nicht, könne nur noch eine eventuell bestehende Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden. Dabei drohe im Schadensfall allerdings eine Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt, sagt die ADAC-Mitarbeiterin.
Sei das Känguru allerdings als "Haustier" gehalten worden, könne auch der Tierhalter haftbar gemacht werden. Habe er keine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung, an die sich der Autobesitzer wenden könnte, müsse er mit seinem Privatvermögen für den Schaden geradestehen. Sei der Halter nicht versichert und nicht vermögend, wäre es allerdings für den Autofahrer sinnvoll, seine Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, um den Schaden überhaupt ersetzt zu bekommen. (dapd)