Nürnberg. Das Handy am Ohr beim Autofahren ist verboten, wie jeder weiß. Aber es gibt, wie immer, Ausnahmen.

Das Handy am Ohr beim Autofahren ist verboten, wie jeder weiß. Doch wer der besseren Verständigung halber mit der Hand auf den separaten Ohrhörer seines Mobiltelefons drückt, verstößt nicht gegen das Handyverbot am Steuer eines Fahrzeugs. Allerdings gilt dies nur, wenn das Mobiltelefon dabei in einer Handyvorrichtung liegt und das Signal zum Hörer etwa über eine Bluetooth-Verbindung übertragen wird. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart weist die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg hin.

Laut Straßenverkehrsordnung handelt ein Fahrzeugführer ordnungswidrig, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig ein Mobil- oder Autotelefon benutzt, indem er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. «Die Benutzung eines Earsets ist allerdings nicht mit der Aufnahme oder dem Halten des Hörers eines Autotelefons gleich zu setzen, weil das Earset nicht mit der Hand gehalten werden muss, sondern eine eigenständige Befestigung am Kopf des Fahrers besitzt», stellt Rechtsanwalt Stefan Specks fest.

An dieser grundsätzlich andersartigen Funktionsweise ändere nach Auffassung der Richter auch der Umstand nichts, dass im vorliegenden Fall das Earset zur Verbesserung der Hörqualität vom Betroffenen mit der rechten Hand ans Ohr gedrückt worden sei. Der Gesetzgeber wäre für diesen Fall verpflichtet gewesen, die Voraussetzungen der Sanktionierung so genau zu beschreiben, dass sich Tragweite und Anwendungsbereich der Norm durch eine nachvollziehbare Auslegung ermitteln ließen. Weil dem aber nicht so sei, sei die Umdefinition jeglicher Teilfunktion eines Autotelefons zur damit automatisch vom Verbot erfassten Gesamtanlage nicht zulässig. (AZ: 1 Ss 187/08) (ddp)