Emden. Nach dem Mord an der elfjährigen Lena in Emden hatte ein 19-Jähriger auf Facebook dazu aufgefordert, einen Verdächtigen zu steinigen - dafür muss er nun zwei Wochen in Jugendarrest. Die Richter werteten den Post als öffentlichen Aufruf zur Straftat.
Nach dem Mord an der elfjährigen Lena aus Emden ist ein 19-Jähriger am Dienstag zu zwei Wochen Jugendarrest wegen des Aufrufs zu einer Straftat verurteilt worden. Das Amtsgericht Aurich sprach den Auszubildenden unter Ausschluss der Öffentlichkeit schuldig. Ende März 2012 rief er über das Internet zur Selbstjustiz gegen einen jungen Mann auf. Dieser war nach dem Mord an der Grundschülerin irrtümlich unter Verdacht geraten und verhaftet worden. Nach dem wohl letzten noch offenen Prozess im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod des elfjährigen Mädchens kann der Fall nun juristisch wohl zu den Akten gelegt werden.
"Ich denke, er wird das Urteil akzeptieren und keine Rechtsmittel einlegen", sagte Gerichtssprecher Ulrich Kötting nach der Urteilsverkündung. Angeklagter und Verteidigung wollten sich zunächst nicht äußern. Während des Prozesses habe der 19-Jährige aus Emden aber "die Tat eingeräumt" und sich "betroffen" über die Konsequenzen seines Handelns gezeigt, sagte Kötting. Das Gericht entsprach mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte sich in ihrem Plädoyer für eine Geldstrafe ausgesprochen.
"Lasst uns das Schwein mit Steinen beschmeißen"
"Ab zur Polizeiwache, lasst uns das Schwein mit Steinen beschmeißen", hatte der Angeklagte nach Angaben der Staatsanwaltschaft wenige Tage nach Lenas Tod auf seiner Seite im Sozialen Netzwerk Facebook gepostet. Anschließend versammelten sich bis zu 50 Menschen vor dem Emder Polizeikommissariat, in dem der Verdächtige saß, und riefen Sätze wie: "Schickt das Schwein raus. Dann werden wir uns um ihn kümmern." Zu gewaltsamen Übergriffen kam es aber nicht. Kurz darauf erwies sich die Unschuld des Verhafteten.
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Zum Prozessauftakt am Dienstagmorgen war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Es überwiege der Schutzgedanke für den Angeklagten, begründete Jugendrichterin Maren Hohensee ihren Beschluss. Mögliche Nachteile für seine weitere persönliche und berufliche Entwicklung sollten damit vermieden werden, hieß es. Der 19-Jährige lebe in einem geregelten familiären Umfeld und sei auch in seiner Ausbildung nicht negativ aufgefallen, fügte Kötting hinzu.
Auch anderer Jugendlicher zu Arrest verurteilt
In einem ähnlichen Fall hatte das Emder Amtsgericht einen Jugendlichen bereits vor einem Jahr ebenfalls zu zwei Wochen Arrest verurteilt. Er trat am Dienstag in Aurich als Zeuge auf und bestätigte nach Gerichtsangaben den Facebook-Eintrag des Angeklagten. "Die beiden kennen sich", sagte Kötting und stellte heraus: "Auch diese Verurteilung soll jedermann klar machen: Wir dulden keine Selbstjustiz." Ist das Urteil rechtskräftig, wird der 19-Jährige seine Strafe in der Jugendarrestanstalt Emden absitzen. "Ohne Facebook, Handy und Fernseher. Erlaubt sind nur Bücher", so Kötting.
Nach Meinung von Experten sind solche Extremfälle nicht alltäglich. Besondere Aufmerksamkeit erregte der Fall, weil auch Taten folgten. Drohungen gibt es im Internet jedoch immer wieder, ebenso wie Mobbing. (dpa)