Essen. Seit eineinhalb Wochen sitzt der frühere Karstadt-Manager Thomas Middelhoff in Essen in Untersuchungshaft. Jetzt haben seine Anwälte Haftbeschwerde eingelegt. Damit dürfte der Haftbefehl gegen Middelhoff schon bald das Oberlandesgericht Hamm beschäftigen. Es sei denn, die Essener Richter überdenken ihre Entscheidung.

Nach eineinhalb Wochen in Untersuchungshaft will der frühere Topmanager Thomas Middelhoff endlich wieder auf freien Fuß kommen.

Seine Anwälte legten Haftbeschwerde gegen den vom Landgericht Essen erlassenen Haftbefehl ein, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Damit werde der Haftbefehl gegen den 61-Jährigen dem Oberlandesgericht Hamm zur Prüfung vorgelegt, wenn die Essener Richter ihre Entscheidung nicht im letzten Moment noch revidierten.

Mit einer Entscheidung der zweiten Instanz zum Thema Haftbefehl sei in dieser Woche aber wohl eher nicht mehr zu rechnen, hieß es in Justizkreisen.

Die Verurteilung zu drei Jahren ist noch nicht rechtskräftig

Das Essener Landgericht hatte den früheren Chef des inzwischen pleitegegangenen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor am 14. November wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Middelhoff den ohnehin angeschlagenen Konzern mit ganz oder teilweise privat veranlassten Kosten in Höhe von rund 500.000 Euro belastete.

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Das Urteil gegen Middelhoff, der die Vorwürfe stets bestritt, ist noch nicht rechtskräftig. Dennoch erließ das Gericht wegen Fluchtgefahr einen Haftbefehl gegen den Manager. Als Gründe für die Einschätzung nannte das Gericht die gegen Middelhoff verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren, aber auch die weiteren laufenden Ermittlungsverfahren gegen den 61-jährigen, sowie seine unklare finanzielle Situation. Auch zwei Haftprüfungstermine innerhalb weniger Tage änderten nichts an der Einschätzung des Gerichts.

Der Bundesgerichtshof muss das Urteil prüfen

Middelhoffs Anwälte legten vergangene Woche auch Revision gegen das Urteil selbst ein. Damit wird der Fall auch den Bundesgerichtshof beschäftigen. Bei einer Revision prüft der BGH, ob dem Landgericht rechtliche Fehler etwa bei der Beweiswürdigung oder der Strafzumessung unterlaufen sind. (dpa)