Essen. .
Freiheit ist anders: Die Zelle der Justizvollzugsanstalt Essen, in der Thomas Middelhoff einsitzt, ist acht Quadratmeter groß. Kleiderschrank, Bett, Waschbecken, Fernseher. Die Fenster sind vergittert, in der Metalltür ist ein Guckloch. Alle Viertelstunde schaut ein Wärter, ob alles in Ordnung ist.
Das sei die normale Vorgehensweise bei Häftlingen, die erstmals mit dem Strafvollzug in Berührung kommen, sagt Detlef Feige, Sprecher des NRW-Justizministeriums. „Da kommt man schnell auf komische Gedanken.“ Schnürsenkel und spitze Gegenstände müssen Neulinge wie Middelhoff deshalb abgeben. Der Ex-Arcandor-Chef war am Freitag zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Weil Fluchtgefahr bestehe, hatte das Gericht Haftbefehl gegen den 61-Jährigen erlassen. Über eine mögliche Entlassung aus der U-Haft will das Essener Landgericht im Laufe der Woche entscheiden. Middelhoff sitzt in U-Haft, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Seine Anwälte gehen in Revision.
Anstaltskleidung ist kein Muss
Als Untersuchungshäftling genießt Middelhoff einige Vorzüge gegenüber Strafgefangenen: Er muss nicht arbeiten, er muss keine Anstaltskleidung tragen. In der Essener JVA sind Untersuchungshäftlinge zudem in einem eigenen Gebäudetrakt untergebracht.
Der Gefängnistag beginnt früh: Um 5.45 Uhr ist Wecken, kurz danach gibt es Frühstück, Mittagessen um 12 Uhr, Abendessen um 18 Uhr. Eine Stunde am Tag dürfen Gefangene in den Hof. Wenn das Wetter es zulässt. Zudem gibt es viele Gruppenaktivitäten: Sport, Schach, Musik, Bibelstunde. Daran dürfen Gefangene aber erst nach ein paar Wochen teilnehmen, „wenn wir sie kennengelernt haben“, wie der Anstaltsleiter sagt.
Um die Verpflegung muss sich Middelhoff keine Sorgen machen. „Er bekommt das Anstaltsessen in seine Zelle“, erklärt Ministeriumssprecher Feige. Wem das Essen nicht schmecke, der könne sich auch von einem externen Caterer beliefern lassen. Spontan eine Pizza zu bestellen, gehe aber nicht.
Wer zwischendurch einen Kaffee trinken möchte, kann sich den beim Anstaltskaufmann besorgen. Untersuchungshäftlinge dürfen dort für bis zu 250 Euro im Monat einkaufen. Das Geld müssen ihnen Freunde oder Verwandte auf ihr Anstaltskonto überweisen. Bargeld ist in der JVA verboten.
Zweimal im Monat darf Middelhoff einen Besucher empfangen – für jeweils 30 Minuten. Treffen mit seinen Anwälten zählen nicht. Wenn Besucher ihm persönliche Dinge mitbringen, etwa Fotos seiner Familie oder Bücher, kontrollieren Beamte, ob darin verbotene Gegenstände versteckt sind.
Sein Smartphone musste Middelhoff abgeben. In „dringenden Fällen“ dürften Untersuchungshäftlinge ein JVA-Telefon benutzen, erklärt Feige. Zugang zum Internet haben Inhaftierte nicht.