Hamminkeln. Ab dem 1. Januar treten einige Neuerungen bei der Windelentsorgung in Hamminkeln in Kraft. Die wichtigsten Infos für Eltern im Überblick.

Zum 1. Januar hat die Stadtverwaltung die Regelungen bei der Windelentsorgung angepasst. Junge Familien, aber auch den Menschen, die auf eine Windel angewiesen sind, können die Windeln über den Restmüll entsorgen und dafür eine Freimenge beantragen. Dafür gibt es ein spezielles Antragsformular.

Grundsätzlich können Kleinkinder- und Inkontinenzwindeln ab dem 1. Januar 2023 in die Restmülltonne geworfen werden. Die Freimenge für Kleinkinder von 0 bis 3 Jahren beträgt insgesamt 456 Kilogramm pro Jahr, für Inkontinenzwindeln jährlich 730 Kilogramm pro Person. Beide Mengen werden vom Gesamtgewicht abgezogen.

Die Verwaltung bereitet zurzeit ein Formular für beide Antragstellungen vor. Das kann man im Laufe des Januars beim Fachdienst 22 abholen oder von der städtischen Homepage herunterladen. Beantragt werden kann die Freimenge jeweils rückwirkend bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres, also erstmals bis zum 31. Dezember für das Jahr 2023. Die Abrechnung der Freimengen erfolgt jeweils im Gebührenbescheid im Folgejahr. Dabei werden die anteiligen Wohnmonate, für die das Kind oder die inkontinente Person beim Bürgerbüro gemeldet sind, berücksichtigt.

Im Falle von Inkontinenzwindeln muss zum eigentlichen Antrag noch eine vom Arzt unterschriebene Bescheinigung (kein Attest) beigefügt werden. Ein Vordruck dieser Bescheinigung ist ebenfalls beim Fachdienst 22 oder über die städtische Homepage zu bekommen.

Windeln in Hamminkeln: Doppelförderung in Kindertagesstätten vermeiden

In der Diskussion auch bei der jüngsten Ratssitzung war die Entsorgung in den Kindertagesstätten. Um dabei eine Doppelförderung aus Steuermitteln zu vermeiden und die Kindergärten nicht mit zusätzlichen Kosten zu belasten, können die Eltern für die Windelentsorgung bestimmte Anteile ihrer Freimengen auf die Kindergärten übertragen. Die zu übertragenden Freimengen sind abhängig von der Aufenthaltsdauer des Kindes in der Kindertagesstätte. Folgende Mengen sind vorgesehen: bei 25 Wochenstunden 70 Kilogramm, bei 35 Wochenstunden 95 Kilogramm, bei 45 Wochenstunden 120 Kilogramm.

Bei den Kindertagesstätten gibt es ein entsprechendes Formular zum Kindergartenbeginn am 2. Januar 2023. Genauso ist dieses Formular bei Neuanmeldungen auszufüllen. Diese auf die Kindertagesstätte übertragene Menge und die beim Haushalt verbliebene Menge addieren sich in der Summe wieder auf das Freimengengewicht von 456 Kilogramm pro Jahr und Kind. Von dieser Regelung ausgenommen sind Betreuungsformen wie die Tagespflege. Hier werden die Eltern gebeten, die Windeln ihrer Kinder mitzunehmen und in der eigenen Tonne zu entsorgen.

Sonderfalllösungen bei Mietern
Mieter, die in ein separates nur für sie bereitgestelltes Gefäß einwerfen, können mit Kenntnisnahme des Eigentümers selbst die Freikilomenge beantragen. Für Mieter, die in ein Gemeinschaftsgefäß einwerfen, muss der Eigentümer den Antrag unterschreiben. Im wohl eher seltenen Fall, dass der Vermieter dies nicht unterschreiben möchte, kann der Mieter gegen Nachweis einen Schlüssel von der Verwaltung bekommen, um die bisherigen Sammelcontainer in der Schledenhorster Straße und in der Industriestraße nutzen zu können.